In anderen Ländern gelten andere Regeln
Mit dem Auto in den Winterurlaub? Aufgepasst!

Wer mit dem Auto in den Winterurlaub startet, muss in der Schweiz, in Österreich, Italien und Frankreich besondere Regeln beachten. Foto: DEKRA
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  • hochgeladen von Sarah Kotala (Redakteurin)

Die Winterreifen-Regelung in Deutschland ist den meisten Menschen bekannt: Bei Glatteis. Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Kraftfahrzeuge mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sein. Das ist in Ländern wie Italien oder Österreich teilweise jedoch ganz anders geregelt. Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Auto in benachbarte Länder fahren möchte, der sollte die Winterreifen-Regelungen dieser Länder kennen:

Österreich: Hier sind 4 Millimeter Winterreifenprofil Pflicht
Wer jetzt in den Österreich-Urlaub starten möchte, sollte wissen, dass Winterreifen dort mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben müssen. Bei Verstoß drohen Bußgelder von 35 Euro. In Gefahrensituationen können sogar bis zu 5000 Euro fällig werden. Auch dort gilt eine situative Winterreifenpflicht. Heißt: Bei Bei Schnee, Schneematsch und Eisglätte sind von 1. November bis 15. April auf allen Rädern Winterreifen vorgeschrieben. Auf durchgehend verschneiten Fahrbahnen sind
alternativ Schneeketten auf den angetriebenen Rädern erlaubt.

Italien: Befahren der Brenner-Autobahn nur mit Winterreifen erlaubt
Diese Regelung gilt vom 15. November bis zum 15. April zudem auch im Aosta-Tal. Auch hier sind Winterreifen ein Muss, und das unabhängig vom Zustand der Straße. Und auch auf vielen anderen Straßen gilt Winterreifenpflicht! In Ausnahmefällen kann die italienische Regierung auch Schneeketten anordnen.

Schweiz: Wer hier mit Sommerreifen fährt, haftet mit
Für Autofahrer in der Schweiz besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Dort müssen PKW-Fahrer selbst auf eine geeignete Bereifung achten. Doch wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, muss mit Geldbußen rechnen. Zudem haftet man mit, wenn man mit einer Sommerbereifung einen Unfall baut. Und auch in der Schweiz können die Behörden eine Schneekettenpflicht verordnen.

Frankreich: Augen auf!
Auch in Frankreich besteht keine grundsätzliche Ausrüstungspflicht für Winterreifen. Durch Beschilderungen können Autofahrer jedoch darauf hingewiesen werden, auf Winterreifen zu wechseln oder Schneeketten anzulegen. Hier muss das Profil der Reifen mindestens 3,5 Millimeter betragen. 

Tipp der Redaktion: 
In Deutschland ist die Verwendung von Schneeketten eher unüblich. Daher macht es Sinn, die Montage der Schneeketten vorab zuhause zu üben. Dabei muss man darauf achten, dass die Schneeketten zu der Größe der Reifen passen. DEKRA empfiehlt darüber hinaus das Mitführen von Handschuhen und einer Taschenlampe. Wichtig: Autos mit Schneeketten dürfen in der Regel nur auf durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckten Straßen fahren und die 50 km/h Grenze nicht überschreiten.

Autor:

Sarah Kotala (Redakteurin) aus Essen

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