Schulministerium kündigt Änderungen an
Maskenpflicht für Schüler fällt weg
Das Schulministerium hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Herbstferien informiert:
Ab dem 2. November soll die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen entfallen. Im Außenbereich von Schulen besteht bereits keine Maskenpflicht mehr. Ab dem 2. November würde die Maskenpflicht nur noch im übrigen Schulgebäude bestehen, insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine entsprechend geänderte Coronabetreuungsverordnung soll es in der ersten Woche der Herbstferien geben. Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt dies entsprechend.
Testungen nach den Herbstferien
Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten regelmäßigen Tests für Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schüler getestet.
Autor:Lokalkompass Essen aus Essen-West |
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