Aktuelle Corona-Regeln für Essen
Masken nicht wegwerfen
Mit der neuen Coronaschutzverordnung gibt es keine persönlichen Kontaktbeschränkungen mehr, sowohl für immunisierte als auch für nicht immunisierte Personen.
Die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen in Innenräumen bleiben bestehen, beispielsweise im Einzelhandel und auch im ÖPNV. Im Freien wird die Maskenpflicht, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt jedoch weiterhin, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen und Feiern in Privaträumen entfallen die Zugangsbeschränkungen. Die 3G-Regel gilt allerdings weiterhin in der Gastronomie, im Freizeitbereich oder bei Messen. Für Großveranstaltungen gilt 3G, ebenso für Volksfeste. 2G+ gilt Essen weiterhin in Clubs, Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten.
Autor:Lokalkompass Essen aus Essen-West |
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