Neuer Erlass des Landes NRW zur Impfung weiterer Berufsgruppen
Kommunen erhalten zusätzlichen Impfstoff

Impfstoff gegen das Coronavirus. | Foto: Elke Brochhagen/Stadt Essen
  • Impfstoff gegen das Coronavirus.
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Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute, 1. März, in einem Erlass weitere Berufsgruppen für eine Coronaschutzimpfung priorisiert. Den Kommunen werden hierfür zusätzliche Impfdosen insbesondere des Impfstoffs AstraZeneca sowie kleine Mengen des Impfstoffs BionTech zur Verfügung gestellt.

Ab Montag,  8. März, können damit Impfangebote für Personal in Kindertagesstätten, in heilpädagogischen Kindertagesstätten, in Grund- und Förderschulen, in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe gemacht werden. Anspruch auf eine Impfung haben auch weitere Beschäftigte, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen tätig sind, wie beispielsweise Integrationshelferinnen und -helfer, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, OGS-Personal an Grundschulen, Frühförderpersonal. Ebenfalls ab dem 8. März sind Impfungen in den (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Werkstätten für behinderte Menschen, tagesstrukturierende Einrichtungen, Kurzzeitwohneinrichtungen einschließlich Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche (nach § 134 SGB IX) mittels mobil aufsuchender Teams vorgesehen.

Impfungen von Einsatzhundertschaften

Außerdem ist ab dem 8. März auch denjenigen Polizeikräften, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt ausgesetzt sind, ein Impfangebot zu unterbreiten. Priorität haben dabei Impfungen von Einsatzhundertschaften.
Sobald ambulant tätiges medizinisches Personal sowie Heilmittelerbringer geimpft wurden, ist auch dem übrigen ambulant tätigen medizinischen Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt ein Impfangebot zu unterbreiten. Das medizinische Personal umfasst dabei sowohl (Zahn-)Ärzte als auch deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen. Auch Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind sowie dem Personal der Blut- und Plasmaspendedienste sollen ein Impfangebot erhalten.

Terminvergabe

Für eine Terminvergabe für die laut Impfverordnung priorisierten Berufsgruppen sind die Impfzentren zuständig. In den vergangenen Wochen wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsverbänden bzw. Mitgliederorganisationen bereits Termine für die Berufsgruppen der ambulanten Pflege sowie der Haus- und Fachärzte und weitere koordiniert und durchgeführt. Das Impfzentrum Essen wird die entsprechenden Berufsgruppen für eine Terminvereinbarung kontaktieren. Entsprechende Arbeitgeberbescheinigungen müssen als Nachweis für die Impfberechtigung mitgebracht werden.
Der Erlass regelt außerdem, dass Menschen mit einer Pflegestufe 5 eine Impfung im häuslichen Umfeld erhalten können. Hierzu müssen die notwendigen Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit den Hausarztpraxen getroffen werden.

Autor:

Lokalkompass Essen aus Essen-West

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