Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gibt es künftig elektronisch
"Gelber Schein" im Wandel

Der "Gelbe Schein" sieht seinem Ende entgegen. Foto: KBV
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Wer krank ist, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber, auch besser bekannt als „Gelber Schein“. Beim aktuellen Verfahren - den corona-bedingten Sonderweg mit der telefonischen Krankmeldung ausgeklammert - übergibt der Arzt dem erkrankten Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die besteht aus drei „Zetteln“: Ein Exemplar ist für die Krankenkasse, eines für den Arbeitgeber und eines für den Patienten selbst.

Dieser aufwendige Papierweg soll ab 2021 sukzessive durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden. Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL-Versicherung, erklärt, was das bedeutet: „Zukünftig übermittelt der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit dann wiederum online bei der Krankenkasse abrufen.“ So sieht er auf einen Blick, bis wann die Arbeitsunfähigkeit dauert und wann zum Beispiel die Entgeltfortzahlung ausläuft.

Ab 2022 soll dann der Abruf entfallen und die Krankenkasse stellt die vom Arzt elektronisch übermittelten Daten dem jeweiligen Arbeitgeber ebenfalls digital zur Verfügung. Allerdings werde es auch im digitalen Prozess bis auf Weiteres zusätzlich eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben, so Müller: „Bis Ende 2021 müssen die Ärzte den Patienten übergangsweise noch die bekannte ‚gelbe‘ Bescheinigung auf Papier für den Arbeitgeber ausstellen.“ Die Ärzte blieben auch 2022 verpflichtet, dem behandelten Patienten eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit auszuhändigen.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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