Fahrzeugbeleuchtung: Unter den Blinden ist der „Einäugige“ König

Tagsüber ist es verboten, das Standlicht als Tagfahrlicht zu benutzen, weil dessen Lichtstärke zu gering ist. Auch Nebelscheinwerfer dürfen am Tage nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Somit scheidet auch diese Beleuchtung als Tagfahrlicht aus.  | Foto: Quelle: Toyota / TRD mobil
  • Tagsüber ist es verboten, das Standlicht als Tagfahrlicht zu benutzen, weil dessen Lichtstärke zu gering ist. Auch Nebelscheinwerfer dürfen am Tage nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Somit scheidet auch diese Beleuchtung als Tagfahrlicht aus.
  • Foto: Quelle: Toyota / TRD mobil
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(PB/TRD/MID) Sind die Tage kurz und die Nächte lang, fallen schlecht oder falsch beleuchtete Fahrzeuge besonders auf. Etwa die „Einäugigen“, deren Fahrer nicht bemerken, dass eine Birne defekt und deshalb die Beleuchtung nicht mehr vorschriftsmäßig ist. Oder die Unaufmerksamen, die nicht wahrnehmen, dass sie wegen schlechter Lichtverhältnisse ihre Beleuchtung einschalten müssten. Und mit der zunehmenden Zahl neuer Fahrzeuge auf den Straßen wächst auch die Anzahl derjenigen, die sich völlig auf die Automatik der Beleuchtungsanlage ihres Fahrzeugs verlassen, die sich aber als zu träge oder unsensibel erweist, um das erforderliche Abblendlicht rechtzeitig zu aktivieren.Letztgenannte provozieren insbesondere bei schlechter Sicht wegen Regen, Nebel oder Schnee vielfach riskante Situationen, weil bei ihnen vorn am Auto nur das Tagfahrlicht leuchtet, hinten aber gar nichts. Deshalb können solche Autos vom rückwärtigen Verkehr oft nur sehr bis zu spät wahrgenommen werden. Wann also reicht das Tagfahrlicht aus – und wann ist Abblendlicht gefordert? Hier gehts weiter . . .

Autor:

Peter Berger aus Essen

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