Notare laden zu Online-Vortrag "Vorsorgevollmacht"
Experten-Kompass: Bevor es zu spät ist

Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Krankheit können jeden treffen, ganz gleich ins welchem Alter. Und schon kommt das Thema "Vorsorgevollmacht" in Spiel. In einem exklusiven Online-Vortrag vermitteln zwei Experten am Montag, 15. Januar, ab 19 Uhr Informationen zu diesem Thema.

Wer nach einem Schicksalsschlag nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um seine rechtlichen Angelegenheiten zu kümmern, benötigt einen Vertreter. Was viele nicht wissen: Selbst enge Vertraute können jedoch nur einspringen, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass in Notsituationen automatisch der Ehepartner oder volljährige Geschwister die Rechtsgeschäfte des Betroffenen übernehmen. Die Vertretung beispielsweise gegenüber Banken, Behörden und Gerichten setzt eine entsprechende Vorsorgevollmacht voraus.

Ohne Vorsorgevollmacht werden Betreuer gestellt

Hat der Betroffene eine solche Vorsorgevollmacht nicht rechtzeitig – das heißt, als er noch geschäftsfähig war – errichtet, sieht das Gesetz die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vor. Dieser ist oftmals ein Unbekannter und übernimmt fortan die Vertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten oder zumindest in Teilbereichen. Die Betroffenen selbst können aufgrund ihres Zustandes im Regelfall keinen Einfluss auf die Wahl des Betreuers nehmen. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht, dies zu verhindern.

Wie kann man Missbrauch vermeiden? 

Vorsorgewillige stehen vor wichtigen, komplexen Fragen: Worauf muss man zum Beispiel bei der Errichtung einer gültigen Vollmacht achten und wovon hängt die eigene Geschäftsfähigkeit ab? Wie wählt man den passenden Bevollmächtigten aus oder sollten es mehrere sein? Sollte die Vertretung gegenüber Dritten von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden, um einen Missbrauch der Befugnisse vermeiden? Kann man die Vollmacht im Falle eines Vertrauensverlusts auch widerrufen?

Exklusiver Lokalkompass-Vortrag

Diese und viele weitere Fragen beantworten Inga-Marie Hoffmann und Dr. Jürgen Krüger in einem exklusiven Online-Vortrag für unsere Leser. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer kostenfreien Erstinformation durch zwei Experten der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer und der Notarkammer Celle. Um möglichst vielen Lesern die Teilnahme zu ermöglichen, können keine konkreten Rechtsschritte besprochen werden.
Wer eine Vorsorgevollmacht errichten will, sollte sich von einem Notar beraten lassen. Notare stellen die Identität des Vollmachtgebers verbindlich in der Urkunde fest und sorgen für eine rechtssichere, beweiskräftige Ausformulierung. Ergänzend werden Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registriert. 

Anmeldung 

Der Online-Vortrag von lokalkompass.de in Kooperation mit der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer und der Notarkammer Celle zum Thema "Vorsorgevollmacht" findet am Montag, 15. Januar, ab 19 Uhr statt.

Wer daran teilnehmen möchte, meldet sich bis Freitag, 5. Januar, per Mail an service@lokalkompass.de an. Die Teilnehmer erhalten einen Link, mit dem sie der Teams-Konferenz beitreten können. Der Vortrag wird nicht live gestreamt, sondern steht exklusiv unseren Lesern zur Verfügung.

5 Kommentare

Hans-Jürgen Wille aus Herne
am 31.12.2023 um 15:34

Ich hoffe, der Vortrag kommt gut an. Mittlerweile habe ich so einen Vortrag bei meinem Vermieter , einer Wohnungsgenossenschaft, und der AWO gehört. Ich habe schon über zehn Jahre eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- und eine Patientenverfügung, die bei der ZVR registriert sind.

Neithard Kuhrke aus Wesel
am 31.12.2023 um 16:38

Das Betreuungsrecht wurde teilweise geändert und seit dem 1. Januar 2023 neu strukturiert ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Wer also eine ältere Vollmacht errichtet hat, sollte diese (generell) überprüfen, ob sie noch aktuell ist.

Hans-Jürgen Wille aus Herne
am 31.12.2023 um 17:08

Termin im Januar 2024.