Neuregelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Die Grundrente kommt

Die Grundrente kommt. Foto: Pixelio/Rike

Viele Jahre wurde um sie gestritten, am 1. Januar 2021 wird die Grundrente in Deutschland eingeführt. Von ihr sollen etwa 1,3 Millionen Menschen profitieren. Für das kommende Jahr wird dies die Rentenkasse mit zusätzlichen 1,3 Milliarden Euro belasten.

Sie ist nicht mit dem Grundgedanken des oft diskutierten bedingungslosen Grundeinkommens zu vergleichen, weil es eine wesentliche Grundbedingung gibt: Lediglich Rentner, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt und trotzdem ein geringes Einkommen haben, erhalten die Grundrente. In diesem Zusammenhang wird anhand der Daten der Deutschen Rentenversicherung eine „automatische Einkommensprüfung“ vorgenommen.

Zusätzliches Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Dies geschieht in diesem Fall zu 60 Prozent. Einkommen von mehr als 1.600/2.300 Euro werden komplett angerechnet. Zu diesem Einkommen zählen etwa Zinseinnahmen, Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Es besteht die Möglichkeit des Abzugs von Freibeträgen.

Die Grundrente ist in ihrem Wesen als Rentenzuschlag zu verstehen. Selbst wer mehr als drei Jahrzehnte - wenig - in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekam bisher eine Rente, die teilweise noch unter dem Niveau der Grundsicherung - als "Hartz IV" bekannt - lag. Die Grundsicherung in Deutschland betrug 2019 für Alleinstehende 432 Euro, bei Paaren pro Partner 389 Euro.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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