Skandal um rechtswidrige Baugenehmigungen in Haarzopf
Tierschutzpartei fordert Aufhebung des Baubeschlusses Raadter Straße
Die Ratsgruppe Tierschutz im Rat der Stadt Essen fordert die Aufhebung des Beschlusses des Rates aus 2019 zur Aufnahme der klimarelevanten Freifläche an der Raadter Straße in Haarzopf in das Wohnbauentwicklungsprogramm des Stadtplanungsamtes. Die Tierschützer sehen darin das politisch falsches Signal einer konkreten Bauabsicht, die konsequent zu einem Baubeschluss führen würde.
Freifläche an der Raadter Straße soll unbebaut bleiben
Mit Beschluss vom 11.12.2019 beauftragte der Rat der Stadt Essen die Verwaltung, eine Reihe von Potenzialflächen im gesamten Stadtgebiet in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung aufzunehmen, mit der Zielsetzung für diese Flächen neue Bebauungspläne aufzustellen.
Dieser Beschluss erfolgte resultierend aus den Ergebnissen des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen“, aus dem die Fläche 308 als geeignete Fläche für eine Wohnbauentwicklung hervorging.
"In der kontroversen Debatte im Vorfeld dieser Beschlussfassung wurde durch die Befürworterinnen und Befürworter dieser Maßnahme vor allem auch das Argument vorgebracht, dass aufgrund der durch die Stadtverwaltung im Einzelfall genehmigten Baumaßnahme für drei Doppelhäuser an der Raadter Straße, direkt benachbart zur Fläche 308, bereits eine städtebauliche Entwicklung auf diesen und den benachbarten Freiflächen (räumlicher Außenbereich) angestoßen wurde," erläutert Holger Ackermann, sachkundiger Bürger und planungspolitischer Sprecher der Ratsgruppe Tierschutz im Stadtplanungsausschuss.
Die Einzelfallentscheidung der Stadtverwaltung für die Baumaßnahme auf der Nachbarfläche basierte u.a. auch darauf, dass der Investor dieser Maßnahme im Zuge der Flächenentwicklung für die Altlastensanierung und Renaturierung der benachbarten Flächen der ehemaligen Gärtnerei als Ausgleichsmaßnahme anführt. Wesentlich für die Baugenehmigung im Einzelfall war zudem die mittlerweile als rechtswidrig zu bewertender Auffassung, dass eine Ausnahmegenehmigung zur Bebauung im Außenbereich nach § 35 BauGB hier grundsätzlich zulässig sei.
Baugenehmigungen von Bezirksregierung als rechtswidrig bewertet
"Nachdem die Einzelfallgenehmigung zur Bebauung der Nachbarflächen mittlerweile durch die Bezirksregierung Düsseldorf als rechtswidrig bewertet und diese Auffassung auch durch die Essener Stadtverwaltung bestätigt wurde, liegen nunmehr völlig neue Rahmen- und Randbedingungen zur Bewertung beider Baumaßnahmen vor," konstatiert Holger Ackermann.
Klimarelevante Freifläche im räumlichen Aussenbereich
Für die Ratsgruppe Tierschutz im Umweltausschuss (AUKV) unterstreicht Manfred Gunkel als sachkundiger Bürger und umweltpolitischer Sprecher: "Die Baugenehmigung im Einzelfall hätte dort nie ausgesprochen werden dürfen, die Fläche und somit auch die Nachbarflächen der ehemaligen Gärtnerei, die zur Entwicklung eines neuen Bebauungsplanes dienen sollen, sind als klimarelevante Freifläche im räumlichen Außenbereich erhaltenswürdig."
Die zur Neubebauung anstehende Fläche 308, die im Wesentlichen aus den durch den Bauherrn der Nachbarflächen renaturierten Teilflächen der ehemaligen Gärtnerei bestehen, dürfe in Kenntnis der aktuellen Informationen, dass die Renaturierung dieser Flächen eine Ausgleichsmaßnahme für die, zudem unrechtmäßige Bebauung der kleineren Nachbarfläche darstellt, natürlich gar nicht einer Bebauung zugeführt werden. Hierdurch würde die Renaturierungsmaßnahme konterkariert.
Politik gefordert: Neubewertung der Freifläche
Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes an dieser Stelle, in direktem räumlichem und funktionalem Bezug zu einer rechtswidrigen, jedoch bestehenden Bebauung, ist in der Öffentlichkeit nach Auffassung der Tierschützer nicht vermittelbar. "Die städtische Politik muss vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen eine Neubewertung der Eignung für eine Bebauung der Fläche 308 vornehmen," so der Haarzopfer Politiker Manfred Gunkel. Sie müsse ihrer Verantwortung gerecht werden, den Schutz von Freiflächen im Außenbereich, vor allem aber der Anwendung von Recht und Gesetz vorbehaltlos zu entsprechen, so die Tierschutzpartei.
Daher sei eine weitere Befassung mit der potenziellen Entwicklung der Fläche 308 zu Wohnbauland auszuschließen.
Antrag der Ratsgruppe Tierschutz für Umweltausschuss, Stadtplanungsausschuss, Bezirksvertretung III und Rat
Der aktuellen Antrag der Ratsgruppe Tierschutz soll ab Anfang November in die Sitzungen der städtischen Gremien AUKV (Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz), ASPB (Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen), Bezirksvertretung III und Rat eingebracht werden. "Aktuell werben wir im Rat um weitere politische Unterstützung und Mitantragstellende für dieses wichtige klimaschutzrelevante Anliegen," so Elisabeth Maria van Heesch-Orgass, Sprecherin der Ratsgruppe Tierschutz im Rat der Stadt Essen.
Autor:Elisabeth Maria van Heesch-Orgass Tierschutz Essen aus Essen |
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