Flughafen Essen/Mülheim: Tierschutzpartei beharrt auf Ausstiegsbeschlüssen
Tier- und Landschaftsschutz vor Flächenversiegelung und Fluglärm
Denkwürdig. So bezeichnet der sachkundige Bürger der Tierschutzpartei Essen im Stadtplanungsausschuss, Holger Ackermann, den Kurswechsel der Essener Grünen. 'Nach langjährigem grünen Mantra zur Einstellung des Flugbetriebs am Flughafen Essen/Mülheim, nach erneuter Betonung des Ausstiegs aus dem Flugbetrieb im Kommunalwahlprogramm, ist der jetzige Kurswechsel der Essener Grünen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der CDU im Rat der Stadt Essen so denkwürdig wie für FluglärmgegnerInnen und Umweltschützende dramatisch," konstatiert sachlich und nüchtern Holger Ackermann.
Unbeirrt: Tierschutz Essen bleibt bei Forderung nach Ausstieg aus Flugbetrieb
Davon unbeirrt hält die Essener Tierschutzpartei und die Ratsgruppe Tierschutz Essen an ihrer langjährigen Position gegen den Flugbetrieb auf dem Mini-Flughafen fest, verweist auf Fluglärm, finanzielle Defizität - und auch die Position z.B. der Landesgrünen in NRW, Kleinstflughäfen in NRW rückzubauen und abzuschaffen.
Stadtplanungsausschuss empfiehlt, Rat beschließt: Weiter Flugbetrieb plus Bebauung?!
Im aktuellen Stadtplanungsausschuss kommt es nun zum Schwur. "Gegen den schwarzgrünen Antrag, der sogar die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs über 2034 hinaus beinhaltet, treten wir mit zwei Anträgen an," erläutert Elisabeth Maria van Heesch-Orgass, Sprecherin der Ratsgruppe Tierschutz im Rat der Stadt Essen und langjähriges Mitglied des Stadtplanungsausschusses. Die Anträge lauten:
Antrag 1 - Bekräftigung Ausstieg aus Flugbetrieb und Absage an 'kleine Düse'
I. Der Rat der Stadt Essen bekennt sich zu seinen Grundsatz-Beschlüssen vom 28.03.1990 und 28.09.1994, den Flugbetrieb am Flughafen Essen/Mülheim einzustellen. Der Flugbetrieb endet unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen spätestens 2034.
II. Für die Dauer des Flugbetriebes bleiben neue, über die geltenden Verträge hinausgehenden Fluggenehmigungen (Start/Lande/Heimbasis), insbesondere auch für Strahlflugzeuge (‚kleine Düse‘), ausgeschlossen.
Antrag 2 - Ablehnung Städtebau und Fortsetzung Flugbetrieb auf Flughafengelände
I. Der Rat der Stadt Essen lehnt den Wettbewerb zum städtebaulichen Rahmenkonzept des Flughafens Essen/ Mülheim und die damit angestrebte Bebauung des Areals grundsätzlich ab.
II. Sollte eine Ratsmehrheit die Auslobung des Wettbewerbes beschließen, soll dieser sich ausschließlich auf die bauliche Nachnutzung der bereits versiegelten Flächen beziehen dürfen. Hierbei soll insbesondere der Ausgleich zwischen Artenschutz und Freiraumnutzung berücksichtigt werden.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Überarbeitung des Regionalplans zur Sicherung des Flughafengeländes als Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) auszuweisen .
IV. Der Rat der Stadt Essen beauftragt die Verwaltung mit der Einholung eines zusätzlichen aktuellen Fachgutachtens zur avifaunistischen, herpetofaunistischen und floristischen Bestandsaufnahme bezüglich des Flughafenarenals. Das Gutachten ist vor der weiteren Beratung zum Flughafengelände und dessen Folgenutzung vorzulegen.
Tierschutzpartei: Anträge entlang Empfehlungen des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde
"Bei unseren Anträgen, die unsere langjährigen Positionen zum Flughafen aufgreifen, sind wir gleichzeitig inhaltlich im Schulterschluss mit FluglärmgegnerInnen und der Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde, die allen Ausschuss- und Ratsmitgliedern mit der Verwaltungsvorlage sowie den Anträgen der Parteien und Fraktionen zur Zukunft des Flughafens vorgelegt werden," so Ackermann. Die Unterlagen sind im RIS (Ratsinformationssystem) der Stadt Essen über die Homepage der Stadt Essen öffentlich einsehbar. Wichtig sind der Tierschutzpartei die Aufrechterhaltung der Ausstiegsbeschlüsse aus dem Flugbetrieb sowie nachfolgend die Nichtverbauung des Flughafensgeländes, sondern dessen Bewahrung als stadtklimarelevante Kalt- und Frischluftschneisen für Essen und Mülheim.
Hintergründe, Rechtslage
Der Fortsetzung des Flugbetriebes am Flughafen Essen/Mülheim Ruhr stehen die bisherigen Grund-satz-Beschlüsse zur Beendigung des Flugbetriebes entgegen. Argumentative politische Grundlage dieser Beschlüsse waren bei den zustimmenden PolitikerInnen u.a. die Defizität des Flughafens, die Fluglärmbelastung sowie die generelle Absage der UmweltpolitikerInnen des Landes NRW an die Fortführung von Kleinstflughäfen. An den faktischen Grundlagen dieser Argumente hat sich nichts geändert. Ein umwelt- und/oder verkehrspolitischer Anlass, von diesen Beschlüssen abzurücken, besteht nicht.
Im Jahr 1995 hat der Rat der Stadt Essen (DS 3/015/1995) seine grundsätzlichen Beschlüsse vom
28. März 1990 und 28. September 1994 wiederholt bestätigt, in denen die Absicht, den Flugbetrieb auf dem Flughafen Essen/Mülheim einzustellen, zum Ausdruck gebracht wurde.
Im Jahr 2016 haben die Räte der Stadt Essen (28. September 2016, DS 0477/2016/6B) und Mülheim an der Ruhr (12. Mai 2016) in Abänderung des Beschlusses aus 1995 mehrheitlich beschlossen, dass das Flughafenareal Essen/Mülheim verbindlich bis zum 31. Dezember 2024 (zwanzigvierundzwanzig) als Verkehrslandeplatz bewirtschaftet wird.
Das OLG Düsseldorf hat gegen die Stadt Mülheim als Erbbaurechtsgeberin mit Urteil vom 19. März 1998 dem auf dem Gelände ansässigen AERO Club den Anspruch bestätigt, den Flugbetrieb zu Sportzwecken bis 2034 (zwanzigvierunddreißig) uneingeschränkt fortsetzen zu dürfen. Dementsprechend liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die gänzliche Einstellung des Flugbetriebes vor 2034 nicht vor.
Es bestehen jedoch auch keinerlei vertragliche oder sonstige rechtliche Verpflichtungen, den Flugbetrieb über 2034 hinaus weiter sichernd zu beschließen.
Striktes Nein zur 'Kleinen Düse'
Soweit aus der Ortspolitik aktuell sogar Forderungen nach Erweiterung des Flugbetriebs durch Genehmigungen für Strahlflugzeuge ('kleine Düse') erklingen, weist die Ratsgruppe Tierschutz dieses Ansinnen entschieden zurück. "Der Fluglärm in Essen übersteigt mehr als das erträgliche Maß, Zusatzbelastungen sind der Bevölkerung in den betroffenen Stadtgebieten wie Kettwig, Haarzopf u.a. nicht zumutbar," betont Holger Ackermann, selbst langjähriges Mitglied der BV IX.
Hinweis zu verwendeten Fotos: Soweit dort Demonstrationen/Menschenansammlungen ohne Masken und Abstände zu sehen sind, stammen diese Bilder ausschliesslich aus Vor-Corona-Zeiten.
Autor:Elisabeth Maria van Heesch-Orgass Tierschutz Essen aus Essen |
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