Bewohnerparkausweise
Teurer ja, aber besser mit Differenzierung
Die Stadt Essen plant zum 1. Januar 2025, die Kosten für Kurzzeit- und Bewohnerparken zu verteuern. Auf bewirtschafteten Straßen soll die Stunde künftig 3,20€ kosten, wobei die erste Viertelstunde kostenlos sein soll (sog. Brötchentaste).
In den aktuell neun (bald zehn bzw. elf) Bewohnerparkzonen auf Essener Stadtgebiet kostet ein Bewohnerparkausweis 30,-€ pro Jahr. Aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen (Straßenverkehrsgesetz) gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, diese Gebühren anzupassen, also zu erhöhen.
75,-€ in Essen, 1.178,-€ in Stockholm
In sehr vielen und immer mehr Städten wird von dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht. Und nun sollen die Gebühren auch in Essen angepasst werden: Ab dem 1. Januar 2025 kostet der Ausweis nicht mehr 30, sondern 75,-€ pro Jahr. Auch wenn das eine Verteuerung um 150% bedeutet, bleibt Essen damit deutlich hinter den neuen Gebühren der meisten anderen Städte. In Deutschland werden inzwischen häufig 360,-€ verlangt. Außerhalb Deutschlands lesen sich diese Tarife wie Schnäppchen. In London sind bis zu 3.380,-€ fällig, in Stockholm bis zu 1.178,-€, in Kopenhagen bis zu 772,-€. Die Liste ließe sich noch fortsetzen.
Der VCD Essen e.V. begrüßt die Anpassung, weil damit dem Verursacherprinzip folgend eine angemessenere Beteiligung an den tatsächlich entstehenden Kosten erzielt wird. Allerdings sind die kommunalen Kosten für die Bereitstellung und Bewirtschaftung eines Stellplatzes am Straßenrand sehr hoch (je nach Berechnungsgrundlage zwischen 220,- bis über 2.000,- Euro pro Jahr).
Nachbesserungsbedarf sieht der VCD Essen e.V. bei der Differenzierung der Gebührensätze. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch der Möglichkeit, die Kosten nach sozialen Aspekten zu staffeln, widersprochen. Es ist also bei gegebener Rechtsauffassung nicht möglich, Menschen mit geringerem Einkommen anders zu behandeln als Menschen mit hohen oder sehr hohen Einkommen. Auch eine Differenzierung nach Fahrzeuggewicht wird juristisch kritisch gesehen. E-Fahrzeuge dürfen ebenfalls nicht privilegiert werden.
Große Autos zahlen mehr als kleine
Eine wichtige rechtsfeste Differenzierungsgrundlage bietet allerdings die Fahrzeuggröße. Je größer ein Auto, desto höher die Gebühr.
Der VCD Essen e.V. wünscht sich eine solche Differenzierung auch in Essen. Es ist nicht gut einzusehen, dass der Parkausweis für ein Kleinstauto genauso viel kosten soll wie für ein übergroßes SUV. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in seinem Freiburger Urteil ausdrücklich nicht bestritten und immer mehr Kommunen gehen diesen Weg.
Aktuelle Beispiele aus NRW: In Münster kostet ein Bewohnerparkausweis 260,- Euro pro Jahr. Es gibt zwar keine Differenzierung nach Fahrzeuggröße, aber für Fahrzeuge mit mehr als 5,25m Länge werden keine Ausweise mehr ausgestellt. Das heißt, dass Wohnmobile, Caravans, Transporter usw. ausgeschlossen werden. Dieser Ansatz könnte auch in Essen verfolgt werden, damit diese sehr großen Fahrzeuge nicht die knappen Stellflächen belegen. Grundsätzlich ließe sich z.B. über eine kommunale Stellplatzsatzung auch regeln, welche Fahrzeuge ausgeschlossen sind. Z.B. könnten Wohnmobile, Caravans, Transporter, übergroße Fahrzeuge, Werbeanhänger usw. mit Verweis auf ihren überproportionalen Flächenbedarf auf ausgewiesene Sonderflächen außerhalb von Gebieten mit hohem Parkdruck verwiesen werden. Die Umsetzbarkeit wäre rechtlich zu prüfen.
In Köln kostet der Ausweis für Fahrzeuge je nach Größe 100,-€, 110,-€ oder 120,-€ im Jahr. Auch hier sind größere Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 5,60m ausgeschlossen. Allerdings hat die Stadt Köln bereits angekündigt, die Kosten weiter zu erhöhen und weiter zu spreizen. Auch soll bei Vorliegen der rechtlichen Möglichkeit eine soziale Staffelung eingeführt werden.
Aachen als Vorbild
In Aachen hat der Stadtrat im Juni 2024 dieses Gebührenmodell beschlossen: „Länge (mm) mal Breite (mm) des Kfz mal 30€/m² + 15€“. Daraus ergeben sich lt. Beschluss Gebühren zwischen 150,-€/Jahr bis über 300,-€/Jahr, abhängig von der Größe des Autos.
Die Ermittlung der Fahrzeuggröße ist mit einem Blick in den Fahrzeugschein schnell erledigt. Die Daten liegen elektronisch vor. Verfahrensvorschriften minimieren den Verwaltungsaufwand. Auf diese Weise wird die genaueste und damit auch fairste Abbildung der Gebühren in Bezug auf das zugelassene Differenzierungskriterium, nämlich der Fahrzeuggröße, erzielt.
Der VCD Essen e.V. wünscht sich für Essen eine ähnliche Differenzierung.
Lenkungswirkung über weitere Differenzierung
Darüber hinaus schlägt der VCD Essen e.V. vor, eine Differenzierung nach der Anzahl der Kfz je Haushalt vorzunehmen. Beispielsweise könnte das erste Auto 100%, das zweite Auto 150% und das dritte 200% der Gebühren kosten, soweit das rechtssicher umsetzbar ist.
Der VCD Essen e.V. legt Wert darauf, dass mit diesen gestaffelten Gebühren eine Lenkungswirkung erzielt wird, die zu positiven Effekten für die Menschen in den betroffenen Gebieten führt. Das setzt aber voraus, dass in den Bewohnerparkzonen (wie überhaupt in bewirtschafteten Gebieten) konsequent ordnungspolitisch vorgegangen wird. Heute ist es oft genug ökonomisch rational, kein Ticket zu ziehen – zu selten findet man bei der Rückkehr zum Auto einen Strafzettel am Scheibenwischer.
Natürlich ersetzt die angemessene Gebühr für das Abstellen des Fahrzeugs nicht die gegenseitige Rücksichtnahme. Gerade weil die Autos immer größer werden und viele Fahrer und Fahrerinnen gedankenlos agieren, nimmt der Parkdruck zu und nehmen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu, unter denen immer wieder schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu leiden haben: Autos stehen auf Gehwegen und gefährden Menschen, die dort unterwegs sind. Das heißt nichts anderes, als dass die Stadt klarstellen muss, dass es sich bei Bewohnerparkplätzen ausschließlich um legale Parkplätze handeln kann. Illegales Gehwegparken kann nicht bewirtschaftet werden und ist zu sanktionieren.
Autor:VCD Essen e.V. aus Essen | |
Kopstadtplatz 12, 45127 Essen | |
+49 162 2118634 |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.