Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen
Neue Beschilderung für Radfahrer in Essen
Im Jahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Pilotversuch initiiert, um eine Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen - ausschließlich für den Radverkehr - an Ampelkreuzungen zu untersuchen. Die daraus resultierenden Erfahrungen und Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass das neue Verkehrszeichen 721 in die StVO-Novelle 2020 aufgenommen wurde. Dazu die Stadt Essen:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sprach sich dafür aus, dass diese neue Beschilderung auch in Essen umgesetzt werden soll. Sie ermöglicht es Radfahrern künftig von einem Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg trotz Rotsignals rechts abbiegen zu dürfen.
Ampelkreuzungen wurden geprüft
Für die nun anstehende Umsetzung hat die Stadtverwaltung zunächst alle Ampelkreuzungen des Radhauptrouten- sowie Ergänzungsnetzes geprüft. Gemäß den Kriterien des Erlasses des Ministeriums für Verkehr NRW zur StVO-Novelle sowie weiterer, zuvor definierter Kriterien wurden insgesamt 16 Kreuzungen ausgewählt, an denen die neue Beschilderung künftig zum Einsatz kommen soll.
Rüttenscheid, Ostviertel und Altenessen
Beispielsweise soll das neue Verkehrszeichen 721 so an den Kreuzungen Rüttenscheider Straße/ Kahrstraße/ Witteringstraße in Rüttenscheid, Goldschmidtstraße/ Herkulesstraße/ Engelbertstraße im Ostviertel oder Altenessener Straße/ Hövelstraße/ Lierfeldstraße in Altenessen Süd angebracht werden.
Autor:Lokalkompass Essen aus Essen-West |
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