Notstand in der Pflege
Gesetze, Statements, Millionen vor Toresschluss
SPD Bundesminister „Das nehmen wir jetzt gemeinsam in Angriff“
Gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagen, Leistungen aus der öffentlichen Pflegekasse daran zu binden, dass in den Einrichtungen Tariflöhne gezahlt werden. Scholz erklärte weiter: „Es ist doch ein Alarmsignal, dass Beschäftigte in Pflegeberufen derzeit im Schnitt nur sieben, acht Jahre bleiben - das muss deutlich besser werden“.
Auch zum Ende seiner Amtszeit weigert sich der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), längst überfällige verbindliche und bedarfsgerechte Personalvorgaben auf den Weg zu bringen.
Modernisierung von Versorgung und Pflege
Der Gesundheits- und Pflegebereich soll digitaler werden und damit den Patienten das Leben erleichtern. Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz verabschiedet.
Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen werden aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zehn Millionen Euro im Zeitraum von 2022 bis 2024 zur Verfügung gestellt.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ziel müsse es sein, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Bezahlung der Fachkräfte merklich zu erhöhen und die Eigenanteile in der Heimbetreuung zu deckeln.
Anbieter bereiten sich vor.
Private und gemeinnützige Anbieter setzen bei ihren Neubauten zunehmend auf alternative Wohnkonzepte, idealerweise sektoren-verbindend und vernetzt. Für Sie als Pflegeheimbetreiber liegt darin eine Chance, Ihr Portfolio zu erweitern und sinnvoll mit anderen Versorgungsformen zu kombinieren.
Auf dem Weg zum integrativen Wohnquartier, zur Erlössicherung.
Die Pflege in Einrichtungen, Heimen und Wohngemeinschaften, wird teurer, die Mieten steigen.
Wer denkt an:
- die pflegenden Angehörigen,
- die anerkannt Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit.
Die Bundestagsabgeordneten mit dem vorgenannten Gesetz.
ES sieht unter anderem Vereinfachungen bei Videosprechstunden und elektronischen Rezepten vor. Darüber hinaus sollen verstärkt Gesundheits-Apps zum Einsatz kommen - etwa um durch Übungen und Training den Zustand von Patienten zu stabilisieren und dadurch Stürze oder das Fortschreiten von Demenz zu verhindern. Ergänzungen im Krankenkassenrecht (SGB V) und der Pflege (SGB XI) § 7a Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Die Pflegeberatung kann auf Wunsch einer anspruchsberechtigten Person nach Absatz 1 Satz 1 durch barrierefreie digitale Angebote der Pflegekassen ergänzt werden und in diesem Rahmen mittels barrierefreier digitaler Anwendungen erfolgen,
Die Qualität einer digitalen Pflegeanwendung im Sinne § 78a SGB XI, Absatz 4 Ziffer 3 des Satzes 2 Nummer 1 bemisst sich insbesondere nach folgenden Kriterien:
1. Barrierefreiheit, 2. altersgerechte Nutzbarkeit, 3. Robustheit, 4. Verbraucherschutz, 5. Qualität der pflegebezogenen Inhalte und 6. Unterstützung der Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen bei der Nutzung der digitalen Pflegeanwendung.
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Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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