Härterer Lockdown als im Frühjahr in NRW
Geschäfte schließen ab 16. Dezember

Archivfoto vom Lockdown im Frühjahr, hier die Elsässerstraße in Oberhausen.  So wird es auch kurz vor Weihnachten in den Innenstädten aussehen. Foto: Jörg Vorholt
  • Archivfoto vom Lockdown im Frühjahr, hier die Elsässerstraße in Oberhausen. So wird es auch kurz vor Weihnachten in den Innenstädten aussehen. Foto: Jörg Vorholt
  • hochgeladen von Jörg Vorholt

Nach den Bund-Länder-Beratungen heute Vormittag steht fest: Der harte Lockdown kommt ab 16. Dezember. Was bedeutet das für Nordrhein-Westfalen?

Dazu hat Ministerpräsident Armin Laschet eben erklärt: "Es sind mehr Geschäfte vom Lockdown betroffen als im Frühjahr. So müssen beispielsweise auch Baumärkte schließen." Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken bleiben geöffnet. Weihnachtsbäume dürfen weiter verkauft werden. Auch medizinisch-notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapie bleiben möglich. Frisöre hingegen schließen. Die Regelung gilt bis 10. Januar. Für alle betroffenen Betriebe soll es weitere Hilfen durch den Bund geben, die unter anderem auch die Abschreibung von Gütern beinhalten. 

Weitere Beschlüsse im Überblick:

Kontaktbeschränkungen

Bis 10. Januar dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Ausnahmen an den drei Weihnachtstagen: Dann darf sich ein Hausstand plus vier Personen aus dem engsten Familienkreis (zuzüglich Kinder bis 14 Jahre) treffen. Es wird aber keine Stichproben unterm Weihnachtsbaum geben, so Laschet. Hotelübernachtungen an den Weihnachtstagen für Familienmitglieder sollen nicht möglich sein.

Silvester

An Silvester gilt ein Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen. Der Verkauf von Feuerwerk wird verboten. Laschet appelliert an Menschen, die bereits Feuerwerk vorrätig haben, dieses nicht zu zünden. "Wir dürfen die Krankenhäuser nicht mit Verletzungen durch das Zünden von Feuerwerk weiter belasten." Der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum wird verboten. In Städten und Kreisen mit hoher Inzidenz über 200 sind Ausgangsbeschränkungen möglich. Solche gibt es momentan schon im Kreis Lippe und Düren. 

Schulen

Die am Freitag verkündeten Regeln bleiben gültig. Das heißt: Für Grundschüler sowie Schüler bis Klasse 7 gilt ab Montag keine Präsenzpflicht. "Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, so dies möglich ist", sagt der Ministerpräsident. Für Kinder, deren Eltern keine Betreuung sicherstellen können, findet weiterhin Unterricht statt.
Ältere Schüler ab Klasse acht werden grundsätzlich ab Montag in den Distanzunterricht wechseln, also zu Hause lernen.

Kitas

Kindertagesstätten bleiben geöffnet - mit Ausnahme bereits beschlossener Schließzeiten zum Beispiel über Weihnachten. Auch hier appelliert Laschet an die Eltern, die Kita-Betreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es absolut notwendig ist.

Betriebe und Unternehmen

Arbeitgeber werden aufgerufen, durch Betriebsferien oder eine Homeoffice-Regelung eine "Ruhepause" zu ermöglichen. 

Pflege- und Seniorenheime

Im Unterschied zum Frühjahr werden Senioren und Pflegebedürftige in Einrichtungen diesmal nicht abgeschottet. Sie sollen durch verschiedene Maßnahmen geschützt werden. Das Personal muss FFP2-Masken tragen und sich mehrmals pro Woche testen lassen. Auch Besucher müssen sich testen lassen.

Lies auch:
Was geht ab 16. Dezember - und was nicht? 
Gut die Hälfte der Kinder bleibt Zuhause

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

Miriam Dabitsch auf Facebook
Miriam Dabitsch auf Instagram
Miriam Dabitsch auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

260 folgen diesem Profil

18 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.