GRÜNE im RVR
Entscheidung zu Barmingholten fällt erst am Ende des Verfahrens

Schon im 2018 veröffentlichten Regionalplan Ruhr ist der sogenannte Regionale Kooperationsstandort in Dinslaken-Barmingholten enthalten. Da die Fertigstellung des Regionalplans Ruhr sich aber verzögert, wurde ein sachlicher Teilplan für die Regionalen Kooperationsstandorte vorgezogen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung für den sachlichen Teilplan ist von September bis November diesen Jahres vorgesehen. Mit einem Beschluss wird frühestens im März oder Juni 2021 gerechnet.

„Die Flächen im Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte sind ein Vorschlag der Verwaltung des RVR. Nun liegt es an den Bürger*innen und den Trägern öffentlicher Belange, wie den Kommunen und Umweltverbänden, im Beteiligungsverfahren ihre Bedenken zu äußern. Die neu gewählte Verbandsversammlung des RVR wird dann über die Eingaben entscheiden und die endgültige Liste der Flächen festlegen. Ob überhaupt und, wenn ja, in welcher Form der regionale Kooperationsstandort in Dinslaken-Barmingholten dann enthalten sein wird, entscheidet sich also erst am Ende des Verfahrens“, sagt Claudia Leiße, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im RVR.
Im bisher geltenden Regionalplan, dem GEP 99 der Bezirksregierung Düsseldorf, ist die Fläche in Dinslaken-Barmingholten und auch der Bereich nördlich der Bundesstraße 8 als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Dort sind Nutzungen erlaubt die allgemein siedlungsbezogen sind, wie zum Beispiel Wohnen, Grünfläche und Wald, Dienstleistungen, großflächiger Einzelhandel oder wohnverträgliches Gewerbe. Ein regionaler Kooperationsstandort hingegen ist ausdrücklich für großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen vorgesehen.

„Auch, wenn der Regionale Kooperationsstandort in Dinslaken-Barmingholten im Planwerk enthalten sein sollte, hat die Stadt Dinslaken die Planungshoheit und der Stadtrat die Entscheidungshoheit. Die durch den RVR möglich gemachte Flächenentwicklung ist lediglich ein Angebot an die Kommune. Das Gebiet kann auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Nur eine wohnbauliche Entwicklung ist erst nach einer Regionalplanänderung möglich“, erläutert Claudia Leiße.

Autor:

Karsten Finke (GRÜNE im RVR) aus Essen

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