Essen - Erforderliche Maßnahmen von Grün und Gruga Essen
Fällung von Risikobäumen
Maßnahmen von Grün und
Gruga Essen zum Schutz der Bürger
Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. Um diese abzuwehren, werden städtische Bäume regelmäßig kontrolliert. Werden dann potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden.
Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden. So müssen zum Schutz der Bürger in den folgenden Wochen beispielsweise 31 Risikobäume der Priorität 2 in acht Stadtbezirken gefällt werden.
Einstufungen der Risikobäume
Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus; sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt dann eine Information.
Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden.
Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison vom 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt.
Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und ist im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).
Autor:Lokalkompass Essen-Süd aus Essen-Süd |
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