Umfrage der Woche
Welche Einstellung habt ihr zur elektronischen Patientenakte?

Alle gesetzlich Krankenversicherten sollen ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, es sei denn sie widersprechen. 
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  • Alle gesetzlich Krankenversicherten sollen ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, es sei denn sie widersprechen.
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Bereits seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können. 

Wie der Deutschlandfunk berichtet, wird das Angebot allerdings bislang wenig genutzt: von nur etwa einem Prozent der Versicherten. Weiter heißt es in dem Bericht: Durch ein Gesetz, das der Bundestag Mitte Dezember 2023 beschlossen hatte, wird die ePA einen deutlichen Verbreitungsschub bekommen. Krankenkassen informieren ihre Versicherten nun in einem Schreiben über die automatische Einführung der Akte 2025. Wer diese nicht will, muss aktiv widersprechen. Wie das geht, erklären die Krankenkassen ebenfalls.

Aktiver Widerspruch

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)  informiert auf ihrer Homepage detailliert über diese digitale Akte. Unter anderem heißt es dort: "Alle gesetzlich Krankenversicherten sollen ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, es sei denn sie widersprechen. (...) Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation auf einen Blick digital vorliegen und stehen so auch den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zur Verfügung."

Im Ernstfall Leben retten

Einige Fachleute verbinden mit einer großen Verbreitung der ePA vor allem die Hoffnung, dass individuelle Informationen über Patienten schneller abgerufen werden können als bisher. Das könnte im Ernstfall sogar Leben retten, heißt es. Beispielsweise dann, wenn ein Notarzt sofort weiß, dass sich ein Medikament, das er einsetzen will, nicht mit den Tabletten verträgt, die der Patient regelmäßig einnimmt.

Kritik von Datenschützern

Datenschützer und teilweise Arztpraxen stehen der ePA bisher ablehnend gegenüber. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) kritisiert unter anderem den erforderlichen aktiven Widerspruch, wenn man die ePA nicht will. Die Verbraucherzentrale listet in einem Beitrag weitere Nachteile auf: Trotz hoher Sicherheitstandards könnte es zu Datenlecks und Cyberangriffen kommen. Sensible Gesundheitsdaten könnten in falsche Hände geraten. Die ePA brauche außerdem eine stabile technische Infrastruktur. Systemausfälle, technische Fehler oder eine langsame Internetverbindung könnten den Zugang zur ePA erschweren. Zudem hätten Menschen ohne geeignetes Endgerät keinen eigenständigen Zugriff und Einblick in ihre eigene ePA. Nicht alle Patienten seien außerdem hinreichend technisch versiert. Einige könnten Schwierigkeiten haben, die ePA effektiv zu nutzen.

Habt ihr euch schon über die elektronische Patientenakte informiert? Findet ihr dieses digitale Instrument hilfreich oder teilt ihr die Kritik der Datenschützer? Macht mit bei unserer Umfrage der Woche und schreibt eure Meinung dazu in die Kommentare. 

Welche Einstellung habt ihr zur elektronischen Patientenakte?

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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