Inzidenzstufe steigt wieder auf 1 im Land
Verschärfte Regeln
Da das Land NRW inzwischen auf die Inzidenzstufe 1 hochgestuft wurde, gelten ab heute auch in Essen wieder verschärfte Regeln im Rahmen der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Das gilt auch, wenn die Stadt selber noch Inzidenzstufe 0 hat.
In allen Innenräumen gibt es wieder eine generelle Maskenpflicht: Dazu gehört der ÖPNV, Einzelhandel, Arztpraxen, in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos und anderen Freizeiteinrichtungen, bei Gottesdiensten, Versammlungen, Bildungsveranstaltungen oder körpernahen Dienstleistungen. Vorgeschrieben ist eine medizinische Maske oder FFP2-Maske. Im Einzelhandel ist die Kundenzahl beschränkt auf eine Person pro zehn Quadratmeter.
Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie ohne Test in Bibliotheken und der Innengastronomie an einem festen Sitzplatz. Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Bei Veranstaltungen müssen die Organisatoren die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleisten. In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
Diskos und Clubs müssen wieder zumachen
Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2000 Besuchern pro Tag gelten die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1. Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken oder Clubs in Innenräumen sind wieder untersagt. Diese Regelungen gelten erstmal bis zum 27. August.
Arbeitnehmer haben eine Testpflicht: Bei einer Abwesenheit von mindestens fünf Tagen muss am ersten Tag am Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorgewiesen oder vor Ort ein Test vorgenommen werden - Ausnahme vollständig Geimpfte. Das gilt nicht bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Home-Office.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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