Umfrage der Woche
Termin nicht abgesagt - Soll der Arzt ein Ausfallhonorar vom Patienten verlangen?

Einen Termin beim Facharzt zu bekommen, das ist für Kassenpatienten nach wie vor schwierig. Bild von JOSEPH SHOHMELIAN auf Pixabay
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  • hochgeladen von Michael Menzebach

Wer als Kassenpatient zur Zeit versucht einen Termin beim Facharzt zu bekommen, braucht viel Geduld ein gutes Nervenkostüm. Teilweise dauert es Monate, bis man endlich im Arztzimmer sitzt. Wenn dann noch andere Patienten ihre Termine kurzfristig und unentschuldigt absagen, kann man die Forderung vieler Ärzte nach einem Ausfallhonorar gut verstehen.

Doch wie ist eigentlich so ein Ausfallhonorar gesetzlich geregelt? Ob Patienten für versäumte Arzttermine zahlen müssen, wird von den Gerichten je nach Sachlage unterschiedlich beurteilt. Die Verbraucherzentrale rät: Aus Gründen der Fairness und um das Vertrauensverhältnis nicht unnötig zu belasten, sollten Arzttermine, die nicht wahrnehmen werden können, aber immer frühzeitig absagt werden. Als Patient habe man im Behandlungsvertrag (gemäß §§ 630b i.V.m. 627 BGB) ein jederzeitiges Kündigungsrecht.

Behandlungsvertrag

Klar sei aber auch: Ein Ersatzanspruch der Arztpraxis komme dann in Betracht, wenn ihr wegen des ausgefallenen Termins ein Verdienstausfall entstanden sei. Dieser komme zustande, wenn die Praxis in der betreffenden Zeit keine anderen Patienten behandeln konnte. Daher sollte man seine Arzttermine rechtzeitig absagen, um der Arztpraxis die Möglichkeit zu geben, den abgesagten Termin anderweitig zu vergeben.

Termine rechtzeitig absagen

Die Verbraucherschützer warnen noch vor einem Fallstrick: Viele Arztpraxen versuchen, die Pflicht zur Zahlung von Ausfall-Honoraren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verankern.
Auch dies wird von der Rechtsprechung kritisch gesehen: Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. April 2005 (Az. 55 S 310/04) ist eine Klausel, wonach vereinbarte Termine bei Verhinderung des Patienten 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen und ansonsten ein Ausfallhonorar von 75 Euro in Rechnung gestellt werde, unwirksam.

Habt ihr schon Erfahrungen mit Ausfallhonoraren gemacht? Wie ist eure Meinung zu dem Thema? Macht mit bei unserer Umfrage der Woche und schreibt eure Meinung in die Kommentare.

Termin nicht abgesagt - Soll der Arzt ein Ausfallhonorar vom Patienten verlangen?

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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