Umfrage der Woche
Bürger als Ordnungshüter: Wie steht ihr dazu?

Derjenige, der Anzeigen gegen Parksünder erstattet, muss seinen Namen sowie die Adresse angeben. Anonyme Anzeigen werden nicht berücksichtigt. Es gibt bereits Kommunen, die eine sogenannte Knöllchen-App eingeführt haben. LK-Archivfoto: Heike Cervellera
  • Derjenige, der Anzeigen gegen Parksünder erstattet, muss seinen Namen sowie die Adresse angeben. Anonyme Anzeigen werden nicht berücksichtigt. Es gibt bereits Kommunen, die eine sogenannte Knöllchen-App eingeführt haben. LK-Archivfoto: Heike Cervellera
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Eine Reportage bei Spiegel TV machte ihn landesweit bekannt: Niclas M. aus Sachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Parksünder in ganz Deutschland zu melden. Mit Fahrrad, Handy und Messband ausgestattet, dokumentiert er Verstöße gegen die Parkvorschriften und lädt diese über eine spezielle App hoch. Brauchen wir mehr solcher Bürger?

Seit Ende Februar gibt es Medienberichte und Diskussionen über den jungen Mann, der systematisch Falschparker anzeigt und sich selbst "Anzeigenhauptmeister" nennt. Laut Focus habe er im Jahr 2023 über 4.000 Anzeigen erstellt, was zu einer Gesamtsumme an Buß- und Verwarnungsgeldern von etwa 140.995 Euro führten. M. verteidigt seine Handlungen mit dem Argument, dass sie der Allgemeinheit zugutekommen, auch wenn sie dem einzelnen Falschparker schaden.

Nutzen für die Allgemeinheit

Er sieht sich selbst als jemanden, der zur Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung beiträgt, da viele Menschen annehmen, dass am Wochenende kein Ordnungsamt aktiv ist. Die Dokumentation über ihn wurde zu einem YouTube-Hit. Doch soviel Eifer kommt nicht überall gut an: Bei einem Stopp in Bautzen wurde Niclas M. ins Gesicht geschlagen worden. Doch von solchen Erfahrungen lasse er sich nicht aufhalten, gab er anschließend bei der "Bild" zu Protokoll.

Keine Amtsanmaßung

Rechtlich begeht er keine Amtsanmaßung: Er gibt sich nicht als Inhaber eines Amtes aus und er führt keine Handlung aus, die sich als Ausübung eines Amtes darstellt. Auch entschied das Verwaltungsgericht Ansbach 2022, dass das Weiterleiten von Fotos der Kennzeichen an die zuständige Behörde zwecks Anzeige einer Ordnungswidrigkeit datenschutzrechtlich in Ordnung ist.

Wie steht ihr dazu: Brauchen  wir Bürger, die eigenmächtig als Ordnungshüter aktiv sind? Oder soll man das besser der Polizei, den Ordungsämtern oder Sicherheitsdiensten überlassen? Macht mit bei unserer Umfrage der Woche!

Bürger als Ordnungshüter: Wie steht ihr dazu?

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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