WALDBRANDGEFAHR
Die Stadt Essen warnt vor Waldbrandgefahr in Essener Wäldern
Essen. Aufgrund des sonnigen Wetters und der aktuell hohen Außentemperaturen steigt auch die Gefahr von Bränden in den Essener Wäldern. Laut Deutschem Wetterdienst hat die Stadt Essen am 09.06. die Stufe drei, mittlere Gefahr, von fünf des Waldbrandgefahrenindexes erreicht, am 10.06. war es bereits Stufe vier und damit eine hohe Gefahr vorhergesagt. Der ebenfalls für unsere Region ausschlaggebende Grasfeuerlandindex liegt derzeit bei Stufe vier von fünf. Betroffen sind im Speziellen alle Waldstandorte auf sandigen Böden, alle Freiflächen im Wald und alle Steilhanglagen. Die Einstufung basiert auf der regionalen Interpretation der vom Deutschen Wetterdienst herausgegebenen Warnungen.
Bodenvegetation und Holzmaterial sind extrem trocken, so dass bereits eine kleine Unachtsamkeit schwerwiegende Folgen haben kann. Daher appelliert die Stadt Essen an die Waldbesucher*innen, die Regeln in den Wäldern dringend einzuhalten:
Das Rauchen im Wald ist gesetzlich verboten. Es dürfen keine Zigaretten aus Kraftfahrzeugen geworfen werden.
Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald strengstens verboten.
Waldwege und Waldzufahrten dienen als Rettungswege, die unbedingt freigehalten werden müssen.
Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf Wiesenflächen abgestellt werden, da der heiße Auspuff/Katalysator Gras in Brand setzen kann.
Sollten Bürger*innen einen Brand entdeckt haben, gelten folgende Verhaltensregeln:
Kleine Entstehungsbrände sollten gelöscht werden, wenn es gefahrlos möglich ist.
Brände über 112 direkt an die Feuerwehr melden – bitte mit möglichst genauem Standort (z.B. als GPS-Koordinaten aus einer Handy-App).
Der Wald muss auf schnellstem Weg verlassen werden.
Grillen in Waldnähe verboten
Für Grillen in der Nähe eines Waldes gilt eine besondere Regel: Da schon ein geringer Funkenflug Grünflächen, Bäume oder Wälder in Brand setzen kann, muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bäumen eingehalten und dafür Sorge getragen werden, dass keine entzündlichen Grillreste zurückbleiben.
Verstöße können im Extremfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Grundsätzlich ist bei einem Brand immer die Feuerwehr unter 112 zu kontaktieren.
Quelle: Stadt Essen
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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