Einschulungs-Verfahren für 2013 beginnt

Bereits jetzt startet das Einschulungs-Verfahren der 2.570 Lernanfänger für den Sommer 2013. Alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern, die zwischen dem 1. Oktober 2006 und dem 30. September 2007 geboren wurden, erhalten in diesen Tagen Post vom Schulverwaltungsamt. Darin werden sie gebeten, die Kinder bis spätestens zum 2. Oktober dieses Jahres an einer Bochumer Grundschule ihrer Wahl anzumelden.

Welche Schule jeweils ausgewählt wird, liegt einzig und allein in den Händen der betreffenden Eltern und Erziehungsberechtigten, denn es gilt - allerdings unter Berücksichtigung der jeweiligen Schulgrößen und maximalen Zügigkeiten - die freie Schulwahl.

Da für die einzelnen Kinder jedoch nach den schulgesetzlichen Vorschriften nur ein Rechtsanspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Schule besteht, hat die Verwaltung allen angeschriebenen Eltern als unverbindlichen Hinweis mitgeteilt, welcher Schulstandort dies für sie ist.

Dem Schreiben der Eltern an die schulpflichtig werdenden Kinder ist vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Schulentwicklungsplanung ein Hinweis auf die zurzeit diskutierten Vorschläge zur von der Verwaltung vorgeschlagenen Schließung von Schulstandorten sowie der Errichtung von Grundschul-Verbänden beigefügt, verbunden mit dem Hinweis, dass diese bis zur Ratsentscheidung am 8. November keinerlei Auswirkungen auf das jetzige Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 zu den Bochumer Grundschulen haben. Das ergibt sich auch aus der ebenfalls beigefügte Liste aller Schulen, an denen aktuell Anmeldungen entgegen genommen werden.

Frühestens wenn der Rat Anfang November über die Verwaltungsvorschläge entschieden hat, könnten Veränderungen notwendig werden. Da das Anmeldeverfahren zum kommenden Schuljahr jedoch erst zum 15. November
dieses Jahres abgeschlossen sein muss, besteht für diesen Fall noch ausreichend Zeit, gegebenenfalls erforderliche Ummeldungen vorzunehmen.
Und da die Aufnahmeentscheidungen der Grundschulen voraussichtlich erst
im Februar kommenden Jahres getroffen werden, braucht auch niemand der
Betroffenen eine Benachteiligung für sein Kind durch diese
Vorgehensweise befürchten.

Deshalb lautet die Bitte der Schulverwaltung an alle Eltern der
zukünftigen Erstklässler, die Auswahl der Grundschule ausschließlich
nach ihren Wünschen zu treffen und die Kinder bis spätestens Dienstag, 2. Oktober, dort per Brief, Fax oder Email anzumelden, damit die
zukünftigen Erstklässler erfasst sind. Alles Weitere organisiert dann
die jeweiligen Schule, welche die Eltern mit ihren Kindern vom 22.
Oktober bis 2. November noch zu einem persönlichen Gespräch einlädt.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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