Bezahlter Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
„Wer bestellt, bezahlt“ – so lautet das seit 2004 in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen verankerte Konnexitätsprinzip. Der Verfassungsgerichtshof in Münster urteilte heute, dass dieses Prinzip auch im Fall des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) greift. Das Land NRW hatte die durch den Bund festgelegten Aufgaben an die Kommunen weitergereicht, ohne für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Insgesamt 17 kreisfreie Städte und zwei Kreise - darunter auch der Kreis Wesel - hatten eine...