Bundesarbeitsgericht
Keine Diskriminierung von Frauen bei der Bezahlung
Die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist in vollem Umgfang zu begrüßen! Das Gericht stellte klar, dass Frauen bei identischer Tätigkeit wie Männer nicht durch die Bezahlung benachteiligt werden dürfen! (Az.: 8 AZR 450/21) Geklagt hatte eine Mitarbeiterin eines Metallunternehmens in Meißen bei Dresden. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses im März 2017 wurden ihr 3500 Euro monatlich in der Probezeit angeboten. Ab November sollte noch eine erfolgsabhängige Vergütung zusätzlich gezahlt...