tkse-Vorstand streicht Ermahnung aus Personalakte:
Ein voller Erfolg für alle Beschäftigten von tkse!

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Heute endlich fand der Gütetermin im Arbeitsgerichtsverfahren Peter Römmele gegen den tkse-Vorstand statt. Ca. 20 Unterstützerinnen und Unterstützer fanden sich trotz heftiger Regenschauer am Arbeitsgericht in der Mülheimer Str. ein. In verschiedenen Beiträgen brachten sie ihre Unterstützung für Peter Römmele zum Ausdruck. Er hatte vom Personalvorstand eine "Verwarnung" erhalten, weil er zur Europawahl 2019 eine Info-Mail im Intranet veröffentlicht hatte.
Dies ist durch das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich gedeckt. "Nach § 74 Absatz 2 Satz 3 Betriebsverfassungsgesetz haben der Arbeitgeber und der Betriebsrat jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen. ( ... ) Für den einzelnen Arbeitnehmer gilt das Verbot jeder parteipolitischen Betätigung in dieser Form nicht." (www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/)
In der Arbeitsordnung von thyssenkrupp wird dies jedoch auf alle Beschäftigten ausgedehnt - nach dem Motto: Am Betriebstor endet der demokratische Sektor der Republik.
Und genau dies anzugreifen, darum ging es Peter Römmele mit seinem Prozess gegen tkse.
Weg mit dieser undemokratischen Arbeitsordnung!
Für freie gewerkschaftliche und politische Betätigung auf antifaschistischer Grundlage im Betrieb!
Um nicht noch mehr Öffentlichkeit für diese Auseinandersetzung - etwa in einem Hauptverfahren - zu ermöglichen, stimmte tkse im Gütetermin der Streichung der Verwarnung aus der Personalakte zu. Ein voller Erfolg für alle Beschäftigten von tkse!

Autor:

Claus Thies aus Duisburg

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