Gleiches Recht für alle?
Andere sind gleicher und genehmigen sich Sonderrechte
Man sollte doch meinen, die Stvo, gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Alle Fahrzeuge im öffentlichen Raum, müssen Zugelassen sein und mit einer Städtischen Steuermarke (Siegel) und einer Tüv Plakette sichtbar ausgestattet sein. Jeder Verkehrsteilnehmer der sich im ruhenden oder im Straßenverkehr, nicht so kenntlich macht, der bekommt eine „Knolle“ oder wird abgeschleppt. Gleiches Recht für alle? Wohl nicht, denn die Stadt Essen, verstößt mit ihrem neuen Spielzeug, gegen diese...