Gleiches Recht für alle?
Andere sind gleicher und genehmigen sich Sonderrechte
Man sollte doch meinen, die Stvo, gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen.
Alle Fahrzeuge im öffentlichen Raum, müssen Zugelassen sein und mit einer Städtischen Steuermarke (Siegel) und einer Tüv Plakette sichtbar ausgestattet sein.
Jeder Verkehrsteilnehmer der sich im ruhenden oder im Straßenverkehr, nicht so kenntlich macht, der bekommt eine „Knolle“ oder wird abgeschleppt.
Gleiches Recht für alle?
Wohl nicht, denn die Stadt Essen, verstößt mit ihrem neuen Spielzeug, gegen diese Vorschriften und handelt gegen die Stvo. Die Stadt Essen, sagt, sie hätte ein entsprechendes Nummernschild.
"Falsches" Nummernschild
Aber aus Gründen des Diebstahlschutzes, würde man den Blitzer nur mit einer Doublette ausstatten.
Noch mal die Frage, gleiches Recht für alle?
Darf ich an meinem Fahrzeug nun auch die Kennzeichen entfernen und durch Doubletten ersetzen? Ich möchte auch nicht, dass mir die Kennzeichen gestohlen werden! Das dürfte ich dann doch sicher auch bei einer Polizeikontrolle so anführen, solange ich die Kennzeichen mit allen Siegeln zu Hause habe?
Jeder Hänger einer privaten Person, muss an diesem die Siegel sichtbar montiert haben.
Auch darf der Hänger nur max. 14 Tage unbewegt den Parkraum belegen.
Auch stellt sich dann noch die Frage, dürfen von einem nicht Gesetzeskonformen, aufgestellten technischen Gerätes überhaupt, die Daten zur Straf oder Ordnungswidrigkeit Ermittlung genutzt werden. Juristen werden sich darum sicher kümmern.
Auf jedem Fall, melde ich einmal dem Ordnungsamt, diesen Verkehrssünder, den die Stadt braucht ja immer Geld.
Sollte es der Stadt wirklich nur um Verkehrssicherung gehen und nicht nur um die Stadt Kasse, dann sollte sie, damit es glaubhaft ist, alle Einnahmen aus der Maßnahme der Tafel zu kommen lassen.
Das wäre doch mal was!
Autor:Thomas Umbehaue aus Essen-Süd | |
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