Diese Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 11. Januar
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung (CoronaSchutzVO) und die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) mit Wirkung zum 11. Januar 2021 angepasst. Die Verordnungen gelten bis zum 31. Januar 2021. Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 11. Januar 2021, folgende Bestimmungen: Kontakte Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem...