Überprüfungsanträge zu den Unterkunftskosten unbedingt dieses Jahr noch stellen - am 01.01.2013 verfällt der Anspruch für 2011
Der Kreis Kleve selbst empfiehlt nun, nur 25 Tage vor Schluss der rückwirkenden Anspruchstellung auf angemessene Unterkunftskosten rückwirkend zumn jahr 2011, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dies empfehlen wir bereits seit dem Urtreilsspruch des Bundessozialgerichts am 16.05.2012. Wichtig hierbei für Alleinerziehende Elternteile mit Kindern ab 6 Jahren. Sie sollten hier einen Anspruch auf Wohnraummehrbedarf von 15 qm geltend machen, dieser Anspruch obliegt auf grund eines späteren Urteils...