Pflegekräfte müssen sich nun impfen lassen.
Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zulässig
Bundesverfassungsgerichturteil Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zulässig. Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für bestimmte Berufsgruppen ist zulässig und bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden und so die Klagen von Mitarbeitenden aus dem Gesundheitswesen abgewiesen. Die Arbeitgeber müssen nun die ungeimpften Mitarbeiter melden. Ihnen drohen Geldstrafen bis 2500 € und Berufsverbot, somit die Kündigung. Ja das Personal im Gesundheitswesen ist knapp, aber...