B-Plan liegt ab Montag offen
Online-Bürgerversammlung zur neuen Schule

Foto: Symbolbild/Stadt Oberhausen

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 759 – Gesamtschule Knappenstraße, ist für Donnerstag, 2. Februar, ab 18 Uhr eine Online-Bürgerversammlung geplant. 

Interessierte haben hier Gelegenheit, sich zu informieren sowie Anregungen und Hinweise vorzubringen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis Mittwoch, 1. Februar, unter dem folgenden Link https://obhsn.de/b-plan-759 erforderlich. Bei der Anmeldung bitte den Namen und Vornamen sowie die E-Mail-Adresse angeben. Vor dem Senden die Richtigkeit der Angaben überprüfen.

Infos zum Bebauungsplan

Bei dem Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 759 handelt es sich um eine ehemals für schulische und sportliche Zwecke genutzte Fläche. Die Hauptschule St. Michael wurde nach Schuljahresende im Sommer 2016 geschlossen. Der Fußballverein SC 1920 Oberhausen hat seine sportliche Tätigkeit inzwischen an die Mellinghofer Straße verlagert.

Auf Basis der Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG NRW) haben der Schulausschuss am 22. April 2021 sowie der Hauptausschuss am 3. Mai 2021 die Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort beschlossen.

Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Zur Realisierung der verfolgten Planungsziele – die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule sowie die Regelung der notwendigen Erschließung – ist daher die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts über die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Pläne liegen von Montag, 30. Januar, bis Sonntag, 12. Februar, im Technischen Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer Nr. A 009, während der nachstehend genannten Dienstzeiten, Montag bis Donnerstag von 8 bis16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen, Rathaus Oberhausen, Schwartzstraße 72, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1, während der Dienstzeiten, Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr öffentlich zur Einsicht aus.

Interessenten werden fedoch gebeten, die Unterlagen vorzugsweise auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Weg abzugeben. Sämtliche Unterlagen und Informationen werden im Internet im „Bauleitplanung Online“-Portal der Stadt Oberhausen im genannten Beteiligungszeitraum unter https://obhsn.de/b-plan-759 bereitgestellt.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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