Online-Bürgerversammlung am 18. März
Bürger sollen am B-Plan 719 beteiligt werden

Der Bauabschnitt, um den es in der Bürgerversammlung geht.  | Foto: Bildausschnitt Stadt Oberhausen
  • Der Bauabschnitt, um den es in der Bürgerversammlung geht.
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Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 719 – Neumühler Straße / Sterkrader Bahnhof Westseite – sind Interessierte für Donnerstag, 18. März, ab 18 Uhr zu einer Online-Bürgerversammlung eingeladen. Die Teilnehmer haben dabei Gelegenheit, sich zu informieren sowie Anregungen und Hinweise vorzubringen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung dazu bis zum kommenden Sonntag, 14. März, erforderlich. Für die Anmeldung sind der Name und Vorname sowie die E-Mail-Adresse anzugeben. Im Bauleitplanung-Online-Portal der Stadt Oberhausen sind unter dem folgenden Link www.obhsn.de/p-plan-719 alle erforderlichen Informationen für die Anmeldung aufgelistet.
Sämtliche Unterlagen und Informationen werden im Internet auch im Bauleitplanung-Online-Portal der Stadt Oberhausen unter www.o-sp.de/oberhausen sowie auch unter www.obhsn.de/b-plan-719 bereitgestellt.
Hintergrund: Durch den Bebauungsplan Nr. 719 soll im Zusammenwirken mit dem Planfeststellungsverfahren für die Bahnstrecke Oberhausen-Emmerich (Betuwe-Linie) die Westseite des Sterkrader Bahnhofs und das dortige Bahnhofsumfeld städtebaulich aufgewertet und den Erfordernissen an eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur zur Förderung des Modal Split Rechnung getragen werden. Durch die städtebauliche Aufwertung wird auch die Verbindungsfunktion des Bahnhofs Sterkrade, die er zwischen der Sterkrader Innenstadt und dem Stadtteilzentrum „Schwarze Heide“ einnimmt, gestärkt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 719 werden gemäß Aufstellungsbeschluss folgende Hauptplanungsziele verfolgt: Verbesserung der Verbindungsqualität und -gestaltung im Übergang vom Stadttei „Schwarze Heide“ zum Hauptzentrum Sterkrade; Neuordnung der städtebaulichen Strukturen; Verbesserung des Erscheinungsbilds durch gestalterische Festsetzungen; Sicherung und Prüfung einer modifizierten Verkehrsführung; Ausweisung von Flächen für Park&Ride- sowie für Bike&Ride-Anlagen; Ausschluss von Nutzungen mit schädlichen Auswirkungen wie bordellartige Betriebe, Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und anderen.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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