Flucht aus der Ukraine
Beratung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Arbeitsagentur Oberhausen/Mülheim an der Ruhr berät geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu den Themen Ausbildung, Arbeitsaufnahme und Qualifizierung
Aktuell befinden sich in Oberhausen und Mülheim an der Ruhr rund 1.800 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind und nun Schutz und Asyl bei uns suchen. Dabei stehen zunächst vor allem Fragen der Unterkunft und finanziellen Absicherung im Vordergrund. Wenn diese primären Fragen geklärt sind, werden sicherlich auch die Themen Arbeits- bzw. Ausbildungssuche eine entscheidende Rolle spielen.
„An dieser Stelle möchten wir das Signal geben: Wir stehen bereit und sind für die Menschen aus der Ukraine als erster Ansprechpartner bei den Themen Bildung und Arbeit da“, offeriert Jürgen Koch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Oberhause/Mülheim, und fügt hinzu: „Wir beraten zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt und unterstützen bei der Arbeits- und Ausbildungsstellensuche. Bei Fragen zu Weiterbildung und Qualifizierung bieten wir Beratung und finanzielle Unterstützung.“
Einreise und Aufenthalt
Alle ukrainischen Staatsangehörigen sowie Drittstaatsangehörige aus der Ukraine können zunächst bis zum 23.05.22 nach Deutschland einreisen und sich im Bundesgebiet auch aufhalten. Die Frist erleichtert das Ankommen und gibt den Vertriebenen die erforderliche Zeit, eine Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet einzuholen. Geflüchtete sollten sich bei der Kommune vor Ort melden. Dort können sie neben der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz auch finanzielle Hilfen beantragen.
Die Stadtverwaltungen Oberhausen und Mülheim informieren zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Unterkunft, finanzielle Unterstützung und Ehrenamt sowie Schule und Kinderbetreuung auf ihren Internetseiten.
Oberhausen: https://www.oberhausen.de/ukraine
Mülheim an der Ruhr: https://www1.muelheim-ruhr.de/ukraine-hilfe
Arbeitsmarktzugang
Die Kommunen können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz ausstellen und diese unmittelbar mit einer Beschäftigungserlaubnis verknüpfen. Dazu muss noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht stehen. Mit der Beschäftigungserlaubnis können Menschen aus der Ukraine Arbeit suchen und aufnehmen. Sobald diese Bescheinigung vorliegt, können sich die geflüchteten Personen bei der Arbeitsagentur melden.
Kontakt zur Arbeitsagentur Oberhausen/Mülheim an der Ruhr
Unter diesem Link finden geflüchtete Menschen alle relevanten Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/oberhausen/ukrainische-gefluechtete-menschen
Geflüchtete Menschen können sich mit Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern und Dolmetschern online bei der Arbeitsagentur anmelden und direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Die lokale Rufnummer für geflüchtete Menschen lautet 0208 8506 200.
Unternehmen, die Fragen zur Einstellung von geflüchteten Menschen haben, erreichen den Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 5555 20.
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