Jetzt drehen sie total durch. Im Bundesverkehrsministerium nur Antikarnevalisten???

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Geilenkirchen. Die das beschlossen haben, aus dem Amt sofort entfernen!!!
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Bei Sonne, Sommerhitze und Ferienstimmung sind kölsche Tön‘, Tulpensonntag, Rosenmontag und Veilchendienstag für die meisten Geilenkirchener und Übach-Palenberger Karnevalisten gedanklich eigentlich noch in sehr weiter Ferne. Eigentlich Rosenmontagszüge ziehen durch den Kreis Heinsberg

Denn das Bundesverkehrsministerium hat dieser Tage die Änderung der zweiten Ausnahmeverordnung für straßenverkehrsrechtliche Vorschriften bekannt gegeben. Und die ist für viele Karnevalisten von Bedeutung – auch jetzt im Sommer. Denn die Änderung hat Konsequenzen – vor allem für die Wagenbauer.

Viele Karnevalsgesellschaften werden in den nächsten Wochen und Monaten mit den Planungen und dem Bau für ihre Karnevalswagen beginnen. Einige Jecke, die den Zug mit ihrem Auftritt bereichern möchten, werden auf die Suche nach neuen Zugmaschinen gehen müssen.

Denn die Änderung der Ausnahmeverordnung besagt, dass zukünftig nur noch Zugmaschinen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde zur Beförderung von Jecken im Karnevalsumzug zugelassen werden dürfen.

„Wenn die Jecken einen Trecker vor ihren Anhänger spannen, dann ergibt sich weiterhin kein Problem. Es gibt wohl kaum einen Trecker, der schneller als die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit fährt“, sagt Michael Kauhl vom Straßenverkehrsamt des Kreises. Für ihn und seine Kollegen ist die Änderung eine Hilfestellung.

„Das Problem für uns war stets, dass die Ausnahmeregelung nicht klar und deutlich definiert war“, sagt er. Jedes Jahr aufs neue habe man sich im Kreishaus mit diesem Thema befasst, diskutiert, ob Lastwagen, die die Anhänger ziehen und Sattelschlepper zugelassen werden dürften oder eben nicht. „In der Regel entschied man sich dafür – eben weil die Vorschriften nicht eindeutig waren“, so Kauhl. „Jetzt wissen wir zumindest, was genau der Gesetztgeber meint.“

Klare Regelung hin oder her – Rainer Spiertz, Präsident des Verbandes der Aachener Grenzlandkreise, ist über die Neuregelung weniger glücklich. „Es gibt viele Gesellschaften, die Lkw-Auflieger nutzen. Und es gibt Gesellschaften, die eigens für die Züge Lastwagen angeschafft haben. Und selbstverständlich fahren die im Zug oder auf dem Weg zum Zug nicht schneller als ein Traktor“, sagt er und fügt hinzu: „Ich verstehe gar nicht, was diese Regelung schon wieder soll.“ Es sei schlimm, dass das Brauchtum immer stärker reglementiert würde. Immerhin seien diejenigen, die sich engagierten Ehrenamtler. „Aber wenn die Ehrenamtler ständig in irgendwelchen Verordnungen nachschauen müssen, was erlaubt ist und was nicht, dann verlieren sie die Lust“, sagt Spiertz.

Und natürlich sei die neue Verordnung für manche Gesellschaft auch ein finanzieller Verlust. „Einen Anhänger schmeißt man ja nicht nach einen Karnevalszug weg, man gestaltet ihn im nächsten Jahr neu. Wenn die Anhänger aber jetzt nicht mehr genutzt werden können, weil die für die Lkw andere Maße haben, als die für Traktoren, dann muss man wieder neu investieren. Und das heißt, dass die Ehrenamtler neu investieren müssen“, so Spiertz.

Glücklicherweise sind die Gesellschaften und Vereine im Raum Geilenkirchen kaum betroffen. Die meisten fahren traditionell mit Treckern durch die Ortschaften und verteilen Kamelle. Wolfgang Dressel vom Festausschuss des Übach-Palenberger Karnevalszugs: „Unsere Vereine rollen mit Treckern und Kleintransporten, die in die Kategorie Pkw gehören, durch die Stadt – die strengeren Regeln für Karnevalswagen tangieren uns also nicht.“

Ganz richtig ist das allerdings nicht, erklärt Michael Kauhl: „Bei Pkw gibt es weiterhin keine Probleme, so lange keine Anhänger mit Personen gezogen werden. Sollte dahinter jedoch ein Karnevalswagen mit Personen hängen, dürften die auch nicht teilnehmen.“ Generell sei es jedoch meist so, dass diese Fahrzeuge einfach nur geschmückt und ohne Anhänger mitfahren würden oder als Bagagewagen für Wurfmaterial dienten, sagt der Experte.

„Da ist es unser Glück, dass die Straßen auf den Dörfern manchmal so eng sind, dass wir mit einem Lastwagen und großem Auflieger gar nicht durch den Ort könnten“, sagt Thomas Helmecke. Er ist Präsident des Internationalen Karnevalsvereins (IKV) Teveren, der ebenso wie die Karnevalsfreunde Süggerather Spätlese, nicht von der Neuregelung betroffen ist. Spätlese-Vorsitzende Iris Derichs-Lang ärgert sich dennoch über die Verschärfung der Regel. „Es ist ja schon so viel reglementiert. Nach der letzten Änderung haben wir unsere Wagen umgebaut, damit sie die Vorgaben für Brüstungshöhe, Stufenhöhe und auch allen anderen Verordnungen entsprechen“, sagt sie. Zwar sei ihr Verein stets mit Treckern unterwegs, aber trotzdem sei diese Neuregelung ihrer Meinung nach unnötig.

Nicht nur für die gestandenen Karnevalsaktivisten gibt es durch die neue Regelung Probleme, wie Iris Derichs-Lang versucht zu schildern: „Gerade, wenn sich junge Leute, die nicht im Verein gebunden sind, am Karnevalszug beteiligen, dann nehmen sie gerne mal einen Lastwagen. Und das wird jetzt nicht mehr möglich sein.“

Karneval: Eine neue Regelung sorgt für Aufruhr - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/geilenkirchen/karneval-eine-neue-regelung-sorgt-fuer-aufruhr-1.622722#1903226622

Autor:

Udo Lütkemeier aus Oberhausen

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