Verleitung zum Diebstahl......

- offenene Fenster im Audi
- hochgeladen von Jochen Czekalla
Verleitung zum Diebstahl ist genauso strafbar wie der Diebstahl selbst! Wer sein Kfz. unverschlossen parkt verliert nicht nur sein Eigentum, sondern auch jeden Versicherungsschutz. Leider ist das einigen Leichtsinnigen nicht klar. Ein teueres Fahrzeug mit unverschlossenen Fenstern ist eine Einladung für "Langfinger"!
Autor:Jochen Czekalla aus Duisburg |
2 Kommentare
Das Gejammere des Halters wird groß sein,, wenn er trotz Kaskoversicherung keinen Cent von seiner Versicherung erhält!
Dann heißt es wieder: "Sch.........Versicherungen!"
Der Halter wird sich freuen, da der pkw Polizeilich sichergestellt wurde. Kostenpflichtig versteht sich...!!