Verleitung zum Diebstahl......
Verleitung zum Diebstahl ist genauso strafbar wie der Diebstahl selbst! Wer sein Kfz. unverschlossen parkt verliert nicht nur sein Eigentum, sondern auch jeden Versicherungsschutz. Leider ist das einigen Leichtsinnigen nicht klar. Ein teueres Fahrzeug mit unverschlossenen Fenstern ist eine Einladung für "Langfinger"!
Autor:Jochen Czekalla aus Duisburg |
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