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RWO geht in Kurzarbeit

RWO steht zusammen. Alle Mitarbeiter von Fußball-Regionalligist Rot Weiß Oberhausen haben die Entscheidung, die Verträge in Kurzarbeit zu ändern, akzeptiert. | Foto: RWO
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Nun ist es amtlich: Fußball-Regionalligist Rot-Weiß Oberhausen hat für seine Mitarbeiter die Kurzarbeit beantragt. Nachdem die gesamte Lizenzmannschaft ihr Einverständnis gegeben hat, stehen alle hauptamtlichen Mitarbeiter hinter dieser Entscheidung. Bereits in der vergangenen Woche hatte Dauerrivale Rot-Weiss Essen gleiches Vorgehen angekündigt.

"Wir vertrauen in dem Punkt den handelnden Personen", zeigt RWO-Pressesprecher Thorsten Sterna vollstes Verständnis für die Entscheidung des Vereins. "In dieser für alle harten Zeit müssen auch wir als Verein, versuchen die Kosten zu minimieren."

Kurzarbeit - eine Lesitung aus der Arbeitslosenversicherung

Doch was ist Kurzarbeit überhaupt? Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Gerät ein Unternehmen durch ein "unabwendbares Ereignis" in eine Notsituation, kann Kurzarbeit beantragt werden. Dabei verkürzt sich allerdings nicht nur das Gehalt, sondern - logischerweise - auch die Arbeitszeit. "Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern ist. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts", heißt es bei der Agentur für Arbeit.

Arbeitsaufwand bei RWO wird wohl heruntergefahren

Doch was bedeutet das für die Mitarbeiter von RWO? Da die Gehälter im Fußball rückwirkend bezahlt werden, haben die Verantwortlichen noch bis April Zeit, den Rahmen für die Kurzarbeit genauer zu definieren. Wichtig war den Verantwortlichen aber, dass sich Jeder im Vorfeld über die Kurzarbeit informiert und Sorgen oder Nöte auch anspricht. "Alle Mitarbeiter hatten Zeit, mit ihren Familien darüber zu sprechen. Ich denke, das ist nur menschlich", erklärte Sterna den Weg in die Kurzarbeit. "Nur irgendwann muss dann auch eine Entscheidung fallen." Diese Frist endete heute. Sterna: "Mittlerweile haben alle Mitarbeiter – einschließlich der Lizenzspieler – der Kurzarbeit zugestimmt."

Mannschaft hat Trainingspläne mit nach Hause bekommen

Was das für den Regionalliga-Kader bedeutet, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. "Die Spieler haben alle Heimtrainingspläne an die Hand bekommen, um sich fit zu halten", sagte Sterna abschließend. Noch ist offen, wann das Mannschaftstraining wieder aufgenommen werden kann.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden.
Unterbrechungen der Kurzarbeit von mindestens einem Monat können die Bezugsfrist jedoch verlängern.

Autor:

Christian Schaffeld aus Oberhausen

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