RWO: Die DFB-Spielordnung § 23

RWO-Trainer Mario Basler würde noch einen vertragslosen Spieler unter Vertrag nehmen (siehe RWO: "Es gibt noch 45 Punkte").
Dazu Paragraph 23 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bunds mit der Überschrift „Vereinswechsel eines Vertragsspielers (einschließlich Statusveränderung)“ in Auszügen.
Beim Vereinswechsel eines Amateurs mit Statusveränderung und eines Vertragsspielers gelten die nachstehenden Regelungen:
1. Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden.
1.1. Vom 1.7. bis zum 31.8. (Wechselperiode I). Lässt die FIFA davon Ausnahmen zu, beschließt der DFB-Vorstand die erforderlichen Regelungen.
1.2 Vom 1.1. bis zum 31.1. (Wechselperiode II). Lässt die FIFA davon Ausnahmen zu, beschließt der DFB-Vorstand die erforderlichen Regelungen.
1.3 In einem Spieljahr kann ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der am 1. Juli vertraglich an keinen Verein als Lizenzspieler oder Vertragsspieler gebunden war und daher bis zum 31. August keine Spielerlaubnis für einen Verein, auch nicht als Amateur, hatte, außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31. Dezember erfolgen.
Dies gilt für nationale und internationale Transfers. Die Verträge müssen eine Laufzeit bis zum 30. Juni eines Jahres haben.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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