Land liefert Sonderkontingente
Zweitimpfung mit mRNA-Vakzin
Die nordrhein-westfälische Landesregierung folgt der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Alle Personen, die ihre Erstimpfung mit dem Wirkstoff von AstraZeneca erhalten haben, können bei ihrer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden. Diese Regelung wird auch im Impfzentrum in der Willy-Jürissen-Halle umgesetzt. Das Land NRW hat dafür Sonderkontingente der mRNA-Impfstoffe zur Verfügung gestellt, um allen Bürgern eine Kreuzimpfung zu ermöglichen.
Folgende Hinweise sind zu beachten: Bürgern, die ihre Erstimpfung mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca im Impfzentrum erhalten haben, wird beim Zweitimpftermin automatisch ein mRNA-Impfstoff angeboten. Welcher das sein wird, ist tageskontingentabhängig und kann vorher nicht bestimmt werden. Auch eine Verlegung von Zweitimpfterminen in Abhängigkeit von den verfügbaren Impfstoffen ist nicht möglich.
Personen, die im Impfzentrum bereits einen Termin für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca haben, müssen nichts unternehmen. Die Abstimmung zum gewünschten Zweitimpfstoff erfolgt direkt im Impfzentrum. Gebuchte Termine zur Zweitimpfung können wie geplant wahrgenommen werden.
Wird ausdrücklich auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca gewünscht, so wird dies im Impfzentrum / in der Hausarztpraxis möglich sein.
Weiterhin ist es laut 30. Impferlass möglich, das Intervall zwischen erster und zweiter Impfung bei Kreuzimpfungen auf bis zu vier Wochen zu verkürzen. Personen, bei denen einen solche Verkürzung notwendig ist, können die Terminverschiebung über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter 0800 116 117 01 abstimmen.
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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