Mediensprechstunde am 18. April
Wie schütze ich mein Kind vor Cybergrooming?

Warum nur verhält sich "Niklas" plötzlich so komisch! | Foto: pexels-karolina-grabowska

… und plötzlich stellst du fest: Der nette Junge, mit dem du in den letzten Wochen ständig geschrieben hast, ist gar nicht Niklas. Und er wohnt auch nicht im aufregenden Berlin. „Niklas“ ist ein Mann mittleren Alters, Name und Wohnort unbekannt. Und er möchte nur eins: sich offline mit dir treffen. Andernfalls …

Tagtäglich werden Kinder und Jugendliche im Netz sexuell belästigt – vor allem in sozialen Netzwerken wie TikTok, Instagram und Snapchat sowie auf Gaming-Plattformen. Man spricht in diesem Fall von „Cybergrooming“, was sinngemäß übersetzt so viel bedeutet wie „online annähern“. Dabei gehen die Täterinnen und Täter – tatsächlich sind die meisten von ihnen Männer – häufig ähnlich vor: Sie geben sich als Gleichaltrige aus, gewinnen das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und nutzen deren Naivität aus, um sie in ein Abhängigkeitsverhältnis und/oder zu sexuellen Handlungen zu drängen.

Laut einer repräsentativen Befragung durch die Landesanstalt für Medien NRW wurden 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen schon einmal zu einer Verabredung aufgefordert, andere wurden gebeten, die Webcam/Handykamera anzuschalten und sich davor auszuziehen. Manchen wiederum wurde eine Gegenleistung versprochen, wenn sie intime Fotos/Videos von sich schicken. Sollten die Kinder und Jugendlichen ihre Eltern oder Freunde informieren und nicht mitspielen, drohen ihnen die Täterinnen und Täter und erpressen sie.

Juristisch gesehen handelt es sich beim Cybergrooming um ein gezieltes Einwirken auf Kinder und Jugendliche mithilfe technologischer Mittel „mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und in Deutschland strafbar (§§ 176a und 176b StGB). Cybergrooming kann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren beziehungsweise von sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen“, heißt es auf klicksafe.de.

Wie Eltern oder sorgende Bezugspersonen ihre Kinder sensibilisieren und präventiv schützen können, erklärt Peter Klaß, Sozialpädagoge und tätig in unserer Evangelischen Beratungsstelle für Erziehungs-, Partnerschafts- und Lebensfragen, im Rahmen einer kostenlosen Mediensprechstunde. Diese findet statt am Dienstag, 18. April, 16 bis 18 Uhr, im Clubraum in der ersten Etage der Stadtbibliothek der Stadt Oberhausen im Bert-Brecht-Haus, Langemarkstraße 19-21. Eingeladen sind selbstverständlich auch betroffene Kinder und Jugendliche sowie Fachleute.

Pro Einzelgespräch sind maximal 30 Minuten eingeplant. Wer eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen möchte, kann sich vorab unter Tel. 0208 850 08 70 oder per E-Mail an evangelische-beratungsstelle@diakoniewerk-oberhausen.de anmelden. Natürlich können Interessierte auch einfach so vorbeikommen, eventuell müssen sie dann jedoch mit Wartezeiten rechnen.

Autor:

Diakoniewerk Oberhausen gGmbH aus Oberhausen

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