Wie schnell aus 10 Euro 38,50 Euro werden
Die Stadt Oberhausen macht darauf aufmerksam, dass mit dem 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts unter anderem die mit Bußgeldbescheiden und Kostenbescheiden verbundenen Gebühren ab dem 1. August erhöht werden. Die Stadt Oberhausen hat die Änderung der Gebühren sofort umzusetzen.
Bei Kostenbescheiden (nach Paragraph 25 a Straßenverkehrsgesetz, Halterhaftung im Straßenverkehr) beträgt die Gebühr jetzt 20 Euro (bisher 15 Euro). Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist nach neuer gesetzlicher Regelung mit einer Mindestgebühr von 25 Euro (bisher 20 Euro) verbunden.
Aus einem nicht bezahlten Verwarngeld wegen Parkens ohne Parkschein von zehn Euro entsteht jetzt ein Gesamtbetrag in einem Bußgeldbescheid von 38,50 Euro (10 Euro Geldbuße, 25 Euro Gebühr, 3,50 Euro Zustellkosten).
Betroffene können die zusätzliche Belastung vermeiden, wenn sie angebotene Verwarngelder innerhalb einer Woche zahlen. Das gilt für alle Verwarnungen, also bei Parkverstößen, und auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Autor:Klaus Bednarz aus Dinslaken |
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