Weste an Bord
Seit dem 1. Juli muss in jedem Pkw eine Warnweste mitgeführt werden. Während man bei der Farbe noch zwischen gelb, rot oder orange wählen darf, ist die DIN-Norm vorgeschrieben.
Die Westen müssen DIN EN 471:2003 + A1:2007 oder EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die neue Regelung betrifft alle Pkw, Lkw und Busse; bisher mussten die Westen nur in Dienstfahrzeugen mit geführt werden.
„Mit der Warnwestenpflicht für Pkw wird die Sicherheit von Autofahrern bei einem Unfall oder einer Panne verbessert. Besonders nachts oder bei Dämmerung erhöht sich die Sicherheit von Personen durch das Tragen einer Warnweste deutlich. Oft entscheidet es sich in Sekundenbruchteilen, ob eine Person auf der Fahrbahn von den Fahrern herannahender Fahrzeuge rechtzeitig wahrgenommen werden oder nicht.
Nur wenn jemand rechtzeitig gesehen wird, kann durch eine Bremsung oder ein Ausweichmanöver ein Zusammenstoß vermieden werden“, so Dieter Elsenrath-Junghans Vorsitzender der Verkehrswacht Oberhausen.
Um die Sicherheit aller Fahrzeuginsassen zu garantieren, rät die Verkehrswacht Oberhausen dazu, immer genügend Westen an Bord zu haben. „Es gibt Situationen, in denen es besser ist, wenn alle Insassen das Fahrzeug verlassen“, erläutert Elsenrath-Junghans. „Daher ist es auch notwendig, genügend Warnwesten dabei zu haben. Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen und eine Warnweste kostet schließlich auch kein Vermögen.“
Wer in den bevorstehenden Sommerferien mit dem Auto im Ausland Urlaub machen möchte, sollte in jedem Fall ausreichend Westen an Bord haben.
So muss in vielen europäischen Nachbarländern jede Person, die den Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder Unfall verlässt, eine Weste tragen.
In einigen Ländern ist die Warnweste auch für Motorradfahrer vorgeschrieben. Vor Fahrantritt sollte man sich über die Regelung im jeweiligen Land informieren.
Autor:Klaus Bednarz aus Dinslaken |
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