Weihnachtsgeld im Februar
Letzte Chance fürs „Weihnachtsgeld im Februar“: Auch acht Wochen nach Weihnachten schulden viele Arbeitgeber im Hotel- und Gaststättengewerbe in Oberhausen ihren Beschäftigen noch immer die Zahlung der Sonderprämie, so die Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Wir gehen davon aus, dass mindestens der Hälfte der Beschäftigten in der Branche das Weihnachtsgeld vorenthalten und bislang auch nicht nachgezahlt worden ist. Das betrifft vor allem kleine Betriebe“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet, Yvonne Sachtje.
Viele Gastronomie-Beschäftigte hätten sich bislang nicht getraut, das Weihnachtsgeld einzufordern. Oder sie wüssten nicht einmal, dass sie einen Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Das gelte insbesondere für Teilzeitkräfte. Jeder, der länger als ein Jahr in einem Hotel oder in einer Gaststätte angestellt sei, hätte im November eigentlich Weihnachtsgeld bekommen müssen, so Sachtje.
„Das ist bares Geld, das allen von der Köchin über den Kellner bis zur Zimmerfrau zusteht. Wenn Chefs die Sonderprämie nicht gezahlt haben, ist das ganz klar illegal. Und damit dürfen sie nicht durchkommen“, sagt Yvonne Sachtje. Ausdrücklich weist die NGG-Geschäftsführerin darauf hin, dass das Geld für die Beschäftigten nicht „verloren sei“. Im Gegenteil – noch laufe der „Countdown“ für die Nachzahlung. Bis Ende Februar könnten die Mitarbeiter das Weihnachtsgeld beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen.
Aber nicht nur die Sonderprämie sorgt für mehr Geld auf dem Gehaltskonto der Beschäftigten in Oberhausen: Ab Anfang Februar steigen auch die Löhne im Hotel- und Gaststättengewerbe um 1,6 Prozent. Yvonne Sachtje: „Auch hier sollten die Arbeitnehmer genau hinsehen, ob ihre Chefs die Erhöhung tatsächlich weitergeben.“
Autor:Klaus Bednarz aus Dinslaken |
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