Zahlungsaufschub für Miete, Kredite, Strom oder Telefon läuft aus
Was tun bei weiterhin knapper Kasse?

Foto: Jörg Vorholt

Viele Oberhausener Haushalte müssen infolge der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen verkraften. Bundestag und Bundesrat hatten deshalb ein Gesetz beschlossen, das von der Corona-Krise betroffene Verbraucher unterstützt. Dies ist jedoch am 30. Juni ausgelaufen.

„Wer zum Beispiel seinen Job verloren hat oder in Kurzarbeit ist, musste von April bis Juni ständige Rechnungen wie Strom, Gas, Wasser oder Telefon erst mal nicht zahlen. Auch bei der Miete gab es einen Zahlungsaufschub und Kreditraten wurden gestundet“, erklärt Angelika Wösthoff, Leiterin der Beratungsstelle Oberhausen der Verbraucherzentrale NRW. „Nun müssen Verbraucherinnen und Verbraucher, die das in Anspruch genommen haben, alle Zahlungen nachholen“, betont Wösthoff.

Für Menschen, bei denen das Geld weiterhin knapp ist, kann die Lage ohne die Aufschubregelung noch schwieriger werden. Die Verbraucherzentrale NRW zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.

Miete

Wegen Corona von April bis Juni gestundete Mieten müssen spätestens bis Juni 2022 bezahlt werden. Sprechen Sie dazu Ihren Vermieter an, auch wenn Sie weiter Zahlungsschwierigkeiten haben.

Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet

Hier gilt: Nach dem 30. Juni werden die bis dahin aufgeschobenen Beträge sofort in einer Summe fällig. Tauschen Sie sich am besten zeitnah mit Ihrem Anbieter oder Energieversorger über Zeitpunkt und Art der Nachzahlung aus, vielleicht ist Ratenzahlung möglich. Sprechen Sie den Versorger auch an, wenn Sie Rechnungen ab Juli nicht bezahlen können.

Kredite

Die Stundung von Zins oder Tilgung für Raten- oder Immobilienkredite läuft ebenfalls am 30. Juni aus. Wurde keine individuelle Regelung getroffen, ist ab dem 1. Juli wieder die jeweils fällige Rate zu zahlen. Da sich nach der gesetzlichen Regelung alle weiteren Fälligkeiten kostenfrei um die gestundeten Monate nach hinten verschieben, verlängert sich der Kreditvertrag entsprechend. Wurde abweichend hiervon eine wirksame individuelle Vereinbarung mit dem Kreditinstitut getroffen, ist entscheidend, was darin geregelt ist. Durch solche Vereinbarungen können Kosten entstehen. Egal, ob Sie die gesetzliche Stundung genutzt oder eine Einzelvereinbarung getroffen haben: Können Sie die nun wieder fälligen Raten aufgrund finanzieller Engpässe nicht zahlen, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Kreditgeber und versuchen Sie, eine wirtschaftlich sinnvolle und dauerhaft tragfähige Lösung zu finden. Sollten Sie mit Ihrem Kreditinstitut keine Lösung finden oder möchten Sie dessen Angebot prüfen lassen, sollten Sie rechtlichen Rat suchen, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Versicherungen

Dass man Beiträge aussetzen kann, galt bis Ende Juni für Pflichtversicherungen wie die private Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung sowie die Kfz-Haftpflicht. Wenn Sie die aufgelaufenen oder die neu fälligen Prämien nicht zahlen können, fragen Sie Ihren Versicherer nach einer Stundung der Beiträge.

Zusätzliche staatliche Hilfen

Damit sich kein Schuldenberg auftürmt, erkundigen Sie sich möglichst schnell nach staatlichen Hilfen, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert und/oder Ihnen das Geld ausgeht. Erst mit dem Antrag kann die Auszahlung beginnen. Dauert die Bewilligung etwas länger, gibt es meist rückwirkend Geld.

Mögliche Leistungen, die Sie aktuell unterstützen könnten, sind

• Kurzarbeitergeld, falls Sie weiter arbeiten, nun aber weniger. Das müsste Ihr Arbeitgeber beantragen.

• Arbeitslosengeld, falls Ihnen nun gekündigt wird. Dann sollten Sie sich schnell bei der Agentur für Arbeit melden.

• Wohngeld, falls es nicht mehr für die Miete reicht. Das können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

• Aufstockungsleistungen nach SGB II / "Hartz IV" kommen in Frage, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Beantragen können es z.B. Selbstständige, die nun in Not geraten, und Angestellte, die nun unterhalb der Grundsicherung verdienen. Melden Sie sich schnellstmöglich beim Jobcenter.

Informationen und rechtliche Hilfestellungen zu akuten Verbraucherfragen geben auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW –telefonisch oder per E-Mail. Kontaktdaten online unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort. Hilfreiche Hinweise rund um Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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