Verbraucherzentrale warnt mit landesweiter Aktion vor unseriösen Inkassobüros

Symbolbild Geld

Wer seine Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, riskiert, Post von Inkassounternehmen zu bekommen. Diese fordern dann oft horrende Summen. Mit der Aktion "Vorsicht, Inkasso!" wollen die Verbraucherzentralen NRW die Bürger sensibilisieren.

Jeder kennt sie: Die Inkassobüros, knallharte Geldeintreiber. Doch diese handeln oft mit unseriösen Machenschaften, wie Angelika Wösthoff, Leiterin der Verbraucherzentrale in Oberhausen warnt. "Das Problem ist, dass die Arbeit von Inkassounternehmen kaum gesetzlich geregelt ist. Diese Grauzone nutzen die schwarzen Schafe der Branche aus." Wösthoff betont aber auch, dass nicht alle Unternehmen in der Branche unseriös sind und sagt, dass nicht bezahlte Rechnungen auch gezahlt werden müssen.

Hohe Gebühren

Allerdings fordern auch dann viele Unternehmen zu hohe Gebühren. "Die Geldeintreiber wollen genau so viel bekommen, wie ein Anwalt. Doch der Anwalt nimmt im Gegensatz zum Inkassounternehmen eine Rechtsprüfung vor."
An einem Beispiel macht Wösthoff klar, wie das genau läuft. Bei einer Rechnung von bis zu 500 Euro stehen einem Anwalt 70,20 Euro zu. Diese Summe hätten auch die Inkassounternehmen gerne. Ihnen steht allerdings lediglich ein Betrag in Höhe von 27 Euro zu.

Inkassounternehmen müssen bei Aufsichtsbehörde registriert sein 

Doch wie schütze ich mich vor solchen Unternehmen? Jedes Inkassobüro muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert sein. Ob das Unternehmen von dem man Post bekommen hat dies ist, lässt sich kostenlos online prüfen. Ist es das Unternehmen nicht, lohnt sich eine Anzeige und eine Meldung beim jeweiligen Kreditinstitut.

Kontosperrung und hohe Geldstrafe

Letzteres kann dann für eine Löschung des Kontos sorgen. "Das gefällt den Unternehmen gar nicht, sodass sie dann meist ihre Forderungen einstellt" sagt Wösthoff. Zudem droht dem Betreiber dann aufgrund einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro. Das geschieht allerdings nur selten, da die Unternehmen die Verbraucher mit ihren Drohungen so sehr einschüchtern, dass sie Angst haben. Es wird mit einem Besuch beim Bürger und einer Pfändung, oder aber mit einer Gehaltsabtretung an den Arbeitgeber gedroht.
Damit die Betroffenen nicht diese Unsicherheit haben sagt die Verbraucherzentrale Oberhausen: "Wir fordern, dass der Verbraucher vor dem Inkassoschreiben noch eine Mahnung erhält." 

-> Die Verbraucherzentrale Oberhausen bietet am Donnerstag, 4. Oktober, in der Zeit von 15 bis 18 Uhr eine kostenlose Beratung zum Thema an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, sodass man einfach in der Verbraucherzentrale auf der Paul-Reusch-Straße 34 in Alt-Oberhausen erscheinen kann. Wer keine Zeit hat, kann jederzeit einen Beratungstermin vereinbaren.
-> Eine Rechtsberatung kostet 9 Euro, wenn noch ein Schreiben für den Verbraucher aufgesetzt wird, beläuft sich die Gebühr auf 16 Euro.
-> Jede Woche nehmen etwa drei bis vier Verbraucher den Service der Verbraucherzentrale in Anspruch.

Autor:

Christian Schaffeld aus Oberhausen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.