Landesinzidenzstufe 1
Überregionale Infektionsschutzmaßnahmen greifen
Da seit acht Tagen in Folge der landesweite Inzidenzwert über 10 liegt, gilt mit Wirkung vom heutigen Montag, 26. Juli, für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung.
Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab heute, 26. Juli , folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft.
Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV, im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen, bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen, zum Beispiel Sport, Kultur, Bildung, und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
Volks- und Schützenfeste sowie Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs in Innenräumen sind bis Freitag, 27. August, untersagt.
Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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