Neue Regeln in den AMEOS Kliniken
Testplicht im Krankenhaus
Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen und zum Schutz vor der hochansteckenden Covid-19 Omikron-Variante gilt ab Mittwoch, 26. Januar, die Testpflicht für ambulante Patienten in den AMEOS Krankenhäusern.
Patienten, die einen Termin in der Terminambulanz, den Fachabteilungen oder im Radiologie Institut Oberhausen (R.I.O.) haben, müssen einen aktuellen negativen Antigenschnelltest vorlegen. Dies gilt unabhängig vom Impf- und Immunstatus, also auch für Geboosterte.
Der Test muss von einer anerkannten Teststelle durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Notfallpatienten sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Zugang zur Notfallambulanz ist jederzeit auch ohne Testnachweis möglich. Der Test wird bei Bedarf vor Ort durchgeführt.
Autor:Linn Mölleken aus Oberhausen |
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