Corona aktuell in Oberhausen
Stadt untersagt Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen
Für den Jahreswechsel untersagt die Stadt Oberhausen auf ausgewählten, publikumsträchtigen Plätzen „jede Verwendung von Pyrotechnik“, wie es in der Coronaschutzverordnung heißt.
Das Feuerwerksverbot betrifft den Altmarkt (Stadtbezirk Alt-Oberhausen), den Willy-Brand-Platz (Stadtbezirk Alt-Oberhausen), den Arnold-Rademacher-Platz (Stadtbezirk Sterkrade) sowie den Marktplatz Osterfeld (Stadtbezirk Osterfeld). Damit folgt die Stadt den Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung.
In diesem Zusammenhang verweist Krisenstabsleiter Michael Jehn noch einmal auf bereits bestehende Regelungen wie das Verbot von Partys, Veranstaltungen und Versammlungen und das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. All diese Maßnahmen dienen dem Schutz vor Infektionen, da zum Beispiel die Einhaltung von Mindestabständen in ausgelassener Feierlaune nicht mehr zu gewährleisten ist.
Für den 31.12.2020 ist die Ausgangsbeschränkung von 0.00 bis 5.00 Uhr festgelegt, für den 01.01.2021 gilt die Ausgangsbeschränkung von 2.00 Uhr bis 5.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr am Folgetag.
Autor:Jörg Vorholt aus Oberhausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.