Coronavirus
Stadt ordnet Maskenpflicht im Umfeld von Schulen an

Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus hat die Stadt Oberhausen die Maskenpflicht auf das Umfeld einiger Schulen erweitert. Basis der Allgemeinverfügung ist die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO). Die entsprechenden Bereiche sind in den Anlagen der Allgemeinverfügung schraffiert. Hier handelt es sich um Orte, an denen sich regelmäßig zahlreiche Schüler aufhalten und begegnen, sei es vor Schulbeginn, nach Schulschluss oder beim Wechsel in ein anderes Unterrichtsgebäude. Zusätzlich kommt es an vielen dieser Orte zu Begegnungen mit anderen Passanten.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht in den entsprechenden Bereichen außerhalb der Schulferien und gesetzlichen Feiertage in NRW montags bis freitags jeweils an folgenden Schulen und zu folgenden Uhrzeiten:

Von 7 bis 14 Uhr rund um die Friedrich-Ebert-Realschule. Von 7 bis 15.30 Uhr im Umfeld der Anne-Frank-Realschule, des Hans-Sachs-Berufskollegs, des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs und der Theodor-Heuss-Realschule.

Rund um das Elsa-Brändström-Gymnasium, die Fasia-Jansen-Gesamtschule, Fasia-Jansen-Gesamtschule Zweig Schönefeld, das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, die Gesamtschule Osterfeld, die Gesamtschule Weierheide, Gesamtschule Weierheide Zweig Fichtestraße, die Heinrich-Böll-Gesamtschule, das Heinrich-Heine-Gymnasium und das Sophie-Scholl-Gymnasium gilt die Maskenpflicht von 7 bis 16.30 Uhr.

7 bis 18 Uhr muss rund um das Hans-Böckler-Berufskolleg eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 30. November 2020. Näheres steht auf www.oberhausen.de

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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