Weihnachten
So können Technik-Geschenke lange Freude bereiten
Ob Kinderspielzeug oder smartes Gadget:
Beim Kauf von elektronischen Präsenten lohnt ein Blick auf die Reparierbarkeit
Unterhaltungselektronik, schicke Haushaltsgeräte oder Kinderspielzeug mit digitalen Funktionen – Technik-Geschenke sind beliebt und landen häufig auf dem Gabentisch. „Damit die Elektro- und Elektronikartikel möglichst lange Freude bereiten und genutzt werden können, lohnt es sich, schon beim Kauf auf Reparierbarkeit zu achten“, rät Angelika Wösthoff, Leiterin der Beratungsstelle Oberhausen der Verbraucherzentrale NRW. Denn die meisten Produkte haben früher oder später mal Aussetzer oder gehen kaputt. Mit folgenden Tipps lässt sich einschätzen, ob das ausgewählte Präsent im Falle eines Defekts gut repariert werden kann.
• Leicht zu öffnen?
Verklebte Produkte sind nur mit großem Aufwand und nicht immer schadensfrei zu öffnen. Besser ist es, wenn leicht zu öffnende Klappen – etwa mit Schnappverschlüssen – den Zugriff auf Akkus und andere Bauteile ermöglichen. Auch empfehlenswert: Das Gehäuse ist mit sichtbaren Standardschrauben verschlossen, die sich mit herkömmlichem Werkzeug leicht herausdrehen lassen.
• Bedienungsanleitung mit Reparaturhinweisen vorhanden?
Eine Bedienungsanleitung sollte Hinweise zum Beheben von Störungen sowie zum Austausch von Verschleißteilen enthalten. Optimalerweise finden Verbraucher:innen und Werkstätten dort auch einen schematisierten Bauplan, der es erleichtert, defekte Teile zu identifizieren. Manchmal sind solche Anleitungen und Baupläne auch online auf den Seiten der Hersteller zu finden. Hilfreich sind zudem auch Hinweise, wo es Ersatzteile gibt.
• Akku wechselbar?
Akkus haben nur eine begrenzte Lebensdauer und sind daher stets eine Schwachstelle. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob es Produkte mit gleicher Funktion ohne Akku gibt – etwa einen Rührstab mit Stromkabel. Wenn es ein akkubetriebenes Gerät sein soll, ist es wichtig, dass die Energiequelle leicht zugänglich und austauschbar ist. Denn ein nötiger Akkuwechsel bei Produkten mit fest verbautem Akku bedeutet fast immer den wirtschaftlichen Totalschaden. Wichtig auch: Die Geräte sollten mit Standard-Akkus in gängiger Größe betrieben werden können oder der Hersteller sollte das gleiche Akkumodel für eine breite Produktpalette verwenden. So ist es wahrscheinlicher, dass Wechsel-Akkus gut erhältlich sind.
• Software-Updates gewährleistet?
Markenhersteller kündigen meist an, wie lange Software-Updates zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere bei Elektronik-Schnäppchen sollten sich Verbraucher:innen aber erkundigen, wie lange es noch Updates gibt. Eine Neuerung greift ab 2025 für Smartphones und Tablets: Aufgrund einer EU-Regelung sind Hersteller dann verpflichtet, mindestens fünf Jahre lang nach Herausbringen neuer Geräte Updates und Sicherheitsaktualisierungen zu garantieren. Bei Schnittstellen wie beispielsweise zum Anschluss von Druckern und Bildschirmen kann ein Technologiewechsel dazu führen, dass sich der neue Laptop nicht mehr mit vorhandenen Geräten verknüpfen lässt. Hier sollte man sich nach Adaptersteckern oder anderen Lösungen erkundigen.
Weiterführende Infos und Links:
◦ Weitere Tipps rund um Reparierbarkeit hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale.nrw/reparieren.
◦ Die Stiftung Warentest sowie das Verbrauchermagazin Ökotest testen Produkte auch auf ihre Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Informationen gibt es unter www.test.de sowie www.oekotest.de.
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