Schulweg versichert

Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, beispielsweise Wandertagen oder Klassenfahrten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen anlässlich des neuen Schuljahres hin. Dieser Schutz besteht auch auf dem Weg von und zur Schule. Neben dem Schulunterricht und dem Schulweg sind beispielsweise auch der Ergänzungs- und Förderunterricht in der Schule, Schulausflüge und Schulreisen sowie weitere schulische Veranstaltungen wie Theater- oder Zoobesuch versichert.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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